Die Barmer hatte schon frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die steigenden Personalkosten in den stationären Pflegeeinrichtungen auch zu höheren Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner führen. Für eine Begrenzung des Eigenanteils macht sich jetzt Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern stark. Sozialminister Dr. Heiner Garg hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht, mit der der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen gedeckelt werden soll. Mit dem Entschließungsantrag werden sich jetzt die Fachausschüsse des Bundesrates befassen.
Deckelung birgt Risiken
„Die bessere Bezahlung des Pflegepersonals und die Schaffung zusätzlicher Pflegestellen ist wichtig und richtig. Die Politik hat erkannt, die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen nicht ins uferlose steigen lassen zu können“, erklärt Schleswig-Holsteins Barmer-Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Hillebrandt. Die von den Bundesländern in die Diskussion eingebrachte Deckelung der pflegebedingten Aufwendungen berge jedoch Risiken. Zum Einen müsse berücksichtigt werden, dass die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für die pflegebedingten Kosten je nach Einrichtung und Region deutlich unterschiedlich sind. Vor allem aber würden Anreize zur Wirtschaftlichkeit weitgehend ausgehebelt. Kritisch sieht Hillebrandt insbesondere die Forderung, die Kosten der medizinischen Behandlungspflege für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen aus Mitteln der Krankenversicherung zu finanzieren. „Verschiebebahnhöfe sind zwar beliebt, aber keine Lösung. Die Kassenlage in den einzelnen Sozialversicherungssystemen darf kein Maßstab des politischen Handelns sein“, so Hillebrandt.
Leistungsbeträge dynamisieren
Das Umlageverfahren in der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zur Absicherung des Pflegerisikos hat sich bewährt. Entgegengewirkt werden muss aber, dass die Pflegeleistungen zunehmend an Realwert verlieren. Die Barmer plädiert daher dafür, die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zur langfristigen Sicherung des Versorgungsniveaus dynamisch auszugestalten. „Um die Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung insgesamt zu erhalten, muss dringend ein weiterer Wertverlust vermieden werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollten daher künftig regelgebunden an eine gesamtwirtschaftliche Kenngröße gekoppelt dynamisiert werden“, fordert Hillebrandt.
Durchschnittsbelastung 1.600 € monatlich
Nicht vergessen werden darf in der Diskussion um eine Begrenzung der pflegebedingten Aufwendungen bei einer Heimunterbringung, dass daneben weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Heime anfallen. Ende 2018 belief sich die durchschnittliche monatliche Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner der schleswig-holsteinischen Pflegeheime insgesamt auf rund 1.600 Euro. Etwa ein Viertel davon entfiel auf den Eigenanteil für Pflege (25,7 Prozent). Hinzu kamen Kosten für Unterkunft (Anteil an der gesamten monatlichen Belastung von 23,1 Prozent), Verpflegung (20,9 Prozent) und für Investitionskosten (30,3 Prozent).
Eine Beispielrechnung zur Dynamisierung:
Ende 2018 setzten sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Schleswig-Holstein bei der vollstationären Unterbringung wie folgt zusammen (Pflegegrade 2 - 5):
Euro | |
---|---|
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen | 430 |
Unterkunft | 371 |
Verpflegung | 331 |
Investitionen | 469 |
Gesamt | 1.601 |
Eine gleichmäßige Erhöhung der Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung, beispielsweise um fünf Prozent, würde den EEE rechnerisch entsprechend schon auf rund 362 € senken.
Pflegeversicherung finanziell stabilisieren
Zur Stabilisierung der Finanzierbarkeit der sozialen Pflegeversicherung kann eine weitere Maßnahme beitragen. Da die Risiken in gesetzlicher und privater Pflegeversicherung unterschiedlich verteilt sind, sollten diese finanziell ausgeglichen werden. Höhere Steuerzuschüsse werden aber wohl nicht vermeidbar sein, um die Beitragszahler nicht über Gebühr zu belasten.