Spätestens seit dem Vorstoß Hamburgs ist eine Diskussion über die Versicherung von Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entbrannt. Nach dem Vorbild der Hansestadt hat die Fraktion der SPD im schleswig-holsteinischen Landtag den „Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Auch der Antrag der Abgeordneten des SSW „Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen“ verfolgt das gleiche Ziel, durch eine pauschale Beihilfe zur Deckung der Kosten die Option für eine Krankenvollversicherung zu schaffen.
Wahlfreiheit für die Krankenversicherung
„Im Sinne der Wahlfreiheit ist der Vorschlag, für Beamtinnen und Beamte des Landes statt individueller Beihilfe pauschal den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung als eine zusätzliche Form der Beihilfe zu übernehmen, ein richtiger Schritt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Barmer Prof. Christoph Straub in seiner schriftlichen Stellungnahme für den Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags. Aus Sicht der Barmer würde die Entscheidung für eine Mitgliedschaft in der GKV in Zukunft nicht mehr automatisch zu finanziellen Nachteilen für Beamtinnen und Beamte führen. Müssen sie bisher die gesamten Krankenversicherungsbeiträge in der GKV selbst tragen, so könnten sie sich zukünftig zu fairen Bedingungen für eine pauschale Beihilfe für die Krankenversicherung entscheiden. Damit entspreche diese den Arbeitgeberbeiträgen zur Krankenversicherung für Angestellte.
Beamtinnen und Beamte würden durch die Neuregelung auch als gesetzlich Versicherte die volle Beitragslast nicht mehr alleine tragen. Sowohl neu eingestellte als auch bereits freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte verfügten künftig über ein Wahlrecht, das nicht mehr nur rein rechtlich bestehe, sondern auch finanziell Gewicht habe.
Zukünftig falle der finanzielle Anreiz für eine Entscheidung zugunsten der Privaten Krankenversicherung (PKV) weg. „Ausschlaggebend für die Wahl des einen oder anderen Systems werden eine qualitativ hochwertige Versorgung sowie eine hohe Serviceorientierung sein“, erläutert Straub. Jenseits der Versicherungspflicht in der GKV werde damit auch für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten neben den gut verdienenden Angestellten und den Selbstständigen eine echte Wahlmöglichkeit zugunsten der GKV geschaffen.