Kiel, 10. Juli 2019 – Viele Patientinnen und Patienten zweifeln an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Das belegt eine repräsentative Erhebung der Barmer, für die im März bundesweit 1.000 Männer und Frauen ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach ist mehr als jeder Zweite (56 Prozent) unsicher, ob die Operation tatsächlich notwendig ist. Aber nur 57 Prozent der Befragten mit einem planbaren medizinischen Eingriff veranlassen ihre Zweifel, sich eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dabei zeige die Umfrage, dass die Meinung anderer Ärztinnen oder Ärzte in nicht wenigen Fällen ganz anders ausfalle. Zwar gäben 72 Prozent der Befragten an, die Diagnose bestätigt bekommen zu haben, 21 Prozent bekämen die Therapieempfehlung bestätigt. Damit wurden diese Antwortalternativen am häufigsten gewählt. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung. „Wenn Patienten von ihrem Anspruch auf Zweitmeinung Gebrauch machen, ist das kein Vorwurf an den behandelnden Arzt. Es ist ein Ausdruck für die Souveränität der Patienten, die zunehmend an Entscheidungen mitwirken wollen, die ihre Gesundheit betreffen“, erläutert Dr.Doktor Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein. Wer zwei Meinungen höre, folge laut Umfrage zu mehr als der Hälfte der Alternativauffassung (56 Prozent). „Das macht die medizinische Versorgung insgesamt sicherer, weil Spezialisten so ihre Expertise einbringen können“, so der Barmer-Landeschef.
Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen Interesse
Die zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen respondi durchgeführte Online-Umfrage zeige, dass die Faktoren Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter würden weitere Meinungen erfragt. Der Effekt zeige sich auch bei einzelnen Altersgruppen, wobei die 40- bis 49-Jährigen als besonders kritisch auffielen. „Mit dem sozialen Status und der Lebenserfahrung steigt die Bereitschaft, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Zweitmeinungen sind jedoch für Patientinnen und Patienten jeden Alters interessant, die vor einem planbaren Eingriff stehen“, so Hillebrandt.
Anspruch und notwendige Unterlagen
Der Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 eingeführt. Bereits seit dem Jahr 2013 hat die Barmer Angebote für Zweitmeinungen vor Eingriffen an Rücken, Knie, Hüfte und zu Zahnersatz aufgelegt und arbeitet dabei auch mit Ärzten in Schleswig-Holstein und Hamburg zusammen. Wer beabsichtigt, eine Zweitmeinung einzuholen, sollte mit dem behandelnden Arzt sprechen und sich von ihm die notwendigen Berichte, Laborergebnisse oder Röntgenbilder aushändigen lassen. In Rechnung stellen darf der behandelnde Arzt dabei allenfalls Kosten für Kopien.