Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Ärztliche Zweitmeinung ändert oft die Entscheidung

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(Kiel, 11.08.16) 72 Prozent der Menschen, die bereits Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen haben, ändern aufgrund des Rates eines zweiten Spezialisten ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung. Thomas Wortmann, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Schleswig-Holstein beantwortet die wichtigsten Fragen zur ärztlichen Zweitmeinung.

Wann ist eine zweite Meinung sinnvoll?

Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren kann Patienten eine wertvolle Hilfe geben, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden. Wir haben gerade vor kurzem einer jungen Versicherten empfohlen, vor einer komplizierten Knie-Operation eine Zweitmeinung einzuholen, um einen übereilten oder fehlerhaften Eingriff zu vermeiden. Sie hat sich dann nicht operieren lassen. Mit dieser Entscheidung befindet sie sich in guter Gesellschaft: Bislang hat etwa jeder dritte Patient, der sich eine Zweitmeinung eingeholt hat, auf eine Knie-Operation verzichtet.

Wer übernimmt die Kosten für diese Leistung?

Die Barmer GEK bietet ihren Versicherten bereits seit März 2013 qualifizierte Zweitmeinungsverfahren vor Operationen an der Wirbelsäule oder am Hüft- oder Kniegelenk an und übernimmt dafür die Kosten. Wenn man bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, sollte man sich auf jeden Fall erkundigen, ob die Kasse ein solches Verfahren anbietet und finanziell unterstützt.

Wo finde ich einen Spezialisten?

Wir haben Verträge mit ausgewählten Spezialisten abgeschlossen, die die Betroffenen über den „Teledoktor“ der Barmer GEK kontaktieren können. Der „Teledoktor“ unterliegt der Schweigepflicht und vermittelt den Patienten zu einem renommierten Facharzt. So bauen wir z.B. im Bereich der Knieoperationen ein bundesweites Netz von ausgewählten Spezialisten auf, die mitunter auch Spitzensportler aus der Fußball-Bundesliga betreuen.

Erfährt mein behandelnder Arzt von der Zweitmeinung?

Wir wissen, dass dies eine heikle Frage ist, weil es das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient direkt betrifft. Da für die Zweitmeinung aber die Behandlungsunterlagen wie z.B.--zum Beispiel Röntgenaufnahmen benötigt werden, muss man seinen behandelnden Arzt zwangsläufig informieren. Wir raten dazu, mit dem Wunsch nach einer Zweitmeinung offen umzugehen.

Kann ich mich trotzdem operieren lassen, auch wenn der zweite Arzt davon abrät?

Die Zweitmeinung hat immer nur empfehlenden Charakter. Die letztendliche Entscheidung trifft immer der Patient

Kontakt für die Presse:

Torsten Nowak
Pressesprecher Barmer Schleswig-Holstein
Telefon: 0800 333 004 656-631
E-Mailpresse.sh@barmer.de
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