Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Weniger Zahnersatz durch bessere Mundgesundheit in Schleswig-Holstein

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Kiel, 06. Februar 2020 – Immer weniger Menschen in Deutschland werden mit neuem Zahnersatz versorgt. In den Jahren 2014 bis 2017 ging der Anteil der Versicherten ab 20 Jahren, die Prothesen, Brücken oder Zahnkronen bekamen, bundesweit um acht Prozent zurück, in Schleswig-Holstein um etwa vier Prozent. Dies belegt der Barmer-Zahnreport 2019. „Die rückläufigen Fallzahlen bei Zahnersatz sind der besseren Mundgesundheit zu verdanken“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein. „Unser Report zeigt aber zugleich auch, dass die Inanspruchnahme der Regelversorgung als Referenzversorgung stetig sinkt. Es wäre daher angebracht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelversorgung erneut überprüft und an die Entwicklung der Zahnmedizin anpasst“, fordert Hillebrandt. „Der zahnmedizinische Fortschritt muss auch bei den Leistungen für die gesetzlich Versicherten ankommen“, so Hillebrandt weiter. Das würde vor allem den Patientinnen und Patienten helfen, die eine zeitgemäße Grundlage für ihre Wahl zwischen den Versorgungsarten und ihren unterschiedlichen Eigenanteilen bräuchten. Zuletzt hatte es eine zahnmedizinische Überprüfung im Jahr 2013 gegeben. 

Neuer Zahnersatz in Schleswig-Holstein häufiger

Seit Jahren erhalten die Schleswig-Holsteiner häufiger neuen Zahnersatz als im Bundesdurchschnitt. Die Rate der Neueingliederungen von Kronen, Brücken und Prothesen lag im Jahr 2017 bei 8,2 Prozent der Bevölkerung. Im Bundesmittel betrug die Rate 7,4 Prozent. Nur in Berlin (9,0 Prozent) und Hamburg (8,7 Prozent) wurde häufiger neuer Zahnersatz angefertigt als hierzulande. Am seltensten erhielten die Saarländer neuen Zahnersatz (Inanspruchnahmerate 6,4 Prozent).

Über 40 Prozent der Schleswig-Holsteiner nutzten Vorsorge-Bonus nicht

Bei der Eingliederung von Kronen, Brücken oder Zahnprothesen konnten knapp 60 Prozent der betroffenen Versicherten der Barmer in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 eine regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen und erhielten höhere Zuschüsse zum Zahnersatz. Bei gut der Hälfte der Zahnersatzversorgungen haben die schleswig-holsteinischen Versicherten der Barmer eine regelmäßige Zahnvorsorge in den vergangenen zehn Jahren nachgewiesen und sicherten sich damit einen um 30 Prozent höheren Zuschuss. Weitere acht Prozent waren zu regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten fünf Jahren, der Zuschuss erhöhte sich dadurch um 20 Prozent.

Jeder Sechste sucht sein Zahnbonus-Heft

Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Für Erwachsene mindestens einmal jährlich, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jedes halbe Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt. „Die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Zahnarzt im Bonusheft bestätigt. Ein höherer Zuschuss zum Zahnersatz kann aber bereits an simplen Problemen scheitern“, erläutert der Barmer-Landeschef. Wie eine repräsentative Umfrage der Barmer zeigt, muss jeder sechste Besitzer sein Bonusheft zunächst einmal suchen. Zudem habe sich ein Viertel der Befragten nachträglich keinen Stempel abgeholt, wenn sie das Zahnbonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen hatten. 59 Prozent der Befragten befürworteten eine digitale Version des Zahnbonus-Heftes.

Digitale Version des Zahnbonus-Heftes erinnert an Vorsorgetermin

Aufgrund des Wunsches vieler Versicherten wurde eine digitale Version des Zahnbonus-Heftes in die Barmer-App integriert. „Unsere Versicherten können mit der Barmer-App ein digitales Bonusheft nutzen, in dem alle Zahnvorsorgeuntersuchungen automatisch dokumentiert werden. Mit der Erinnerungsfunktion wird auch kein Vorsorgetermin verpasst, so Hillebrandt.

Regelversorgung überzeugt bei Haltbarkeit

Der Report belegt nach Ansicht seines Chefautoren Prof.  Dr. Michael Walter vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, dass die Regelversorgung vor allem für diejenigen die richtige Wahl ist, die Haltbarkeit in den Vordergrund stellen und die Kosten begrenzen wollen. Die Regelversorgung bewähre sich gut bei Zahnkronen und Zahnersatz auch im Vergleich zu gleichartigen und andersartigen Versorgungen. Zahnkronen und festsitzende Brücken seien besonders haltbar.

Das Autorenteam hatte untersucht, wie gut die Regelversorgung gegenüber anderen Versorgungsarten abschneidet. Für ein differenziertes Bild der Inanspruchnahme, Ausgaben und Nutzungsdauer von Zahnersatz wurden Daten der vertragszahnärztlichen Versorgung von 7,25 Millionen Barmer-Versicherten analysiert und auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland hochgerechnet.

Schaubild einer beispielhaften Ausgabenstruktur für eine vertragszahnärztliche Therapie mit Zahnersatz


Glossar: Was …

… ist das Festzuschusssystem? Seit dem Jahr 2005 gilt in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz das befundbezogene Festzuschusssystem. Es soll gewährleisten, dass Versicherte bei vergleichbarer Befundsituation (zum Beispiel eine bestimmte Zahl fehlender Zähne) unabhängig von der individuellen Wahl der Zahnersatzart den gleichen Zuschuss erhalten. Da individuelle Anforderungen an Zahnersatz stark differieren können, ist durch dieses System zudem gewährleistet, dass für Versicherte eine weitgehende Wahlfreiheit der Therapie besteht. 

… ist Regelversorgung? Für jede Befundklasse ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine Regelversorgung definiert. Sie orientiert sich an „zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören“. Bei einem geschädigten großen Backenzahn wäre die Regelversorgung beispielsweise eine einfache Metallkrone.

… ist die gleichartige Versorgung? Wählt der Versicherte eine Zahnersatzversorgung, die konstruktionstechnisch zwar der Regelversorgung entspricht, im Detail aber davon abweicht, wird von einer gleichartigen Versorgung gesprochen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Regelversorgung eine unverblendete Metallkrone im Seitenzahnbereich vorsieht, der Versicherte aber eine keramisch verblendete Metallkrone wählt. Zahnarzt und Labor werden den Mehraufwand für diese gleichartige Versorgung über die entsprechenden privaten Gebührenverzeichnisse GOZ--Gebührenordnung für Zahnärzte (Gebührenordnung für Zahnärzte) beziehungsweise BEB(Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen) zusätzlich abrechnen. Die Mehrkosten trägt der Versicherte.

… ist eine andersartige Versorgung? Wählt der Versicherte Zahnersatz, bei dem es sich um eine gänzlich andere Versorgung als die Regelversorgung handelt, ist dies eine andersartige Versorgung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn statt einer herausnehmbaren Teilprothese der Versicherte feste Brücken wählt. Der Versicherte trägt dafür entstehende Mehrkosten zunächst komplett und erhält auf Antrag den Betrag des anzuwendenden Festzuschusses von seiner Krankenkasse nachträglich.