Kiel, 1. März 2023 – Zahnarztpraxen können Behandlungen seit kurzem digital bei der Krankenkasse ihrer Patientinnen und Patienten beantragen statt wie bisher auf dem Postweg. Nach einer Pilotphase im letzten Jahr ist das Verfahren seit dem 1. Januar bundesweit für alle Praxen verpflichtend. Eine Auswertung der Barmer zeigt nun eine vorläufig positive Bilanz zum Umsetzungsstand in Schleswig-Holstein. „Über 1.000 schleswig-holsteinische Zahnarztpraxen haben im Januar für Versicherte der BARMER einen Behandlungsantrag gestellt. Davon haben 84 Prozent das digitale Verfahren genutzt. Damit liegt Schleswig-Holstein neun Prozentpunkte über dem Niveau des Bundes“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Im Bereich Zahnersatz seien im Januar 86 Prozent der Anträge aus schleswig-holsteinischen Zahnarztpraxen digital bei der Barmer eingegangen. Auch hier seien in Schleswig-Holstein neun Prozentpunkte mehr als im Bund erreicht worden. Der Umsetzungsstand zeige eine hohe Akzeptanz und sei ein klares Signal für alle, die den notwendigen Digitalisierungsschritt noch nachholen müssten. „Notwendige Arbeitsschritte werden schneller, unbürokratischer und effizienter. Damit ist das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren für Zahnarztpraxen ein wichtiger Baustein einer insgesamt digitaleren Gesundheitsversorgung, von der letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren“, so Hillebrandt.
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