Kiel, 6. März 2020 – Seit dem 1. Oktober 2019 gibt es für Patientinnen und Patienten auch bei ärztlichen Erstkontakten die Möglichkeit, per Videosprechstunde einen Arzt zu konsultieren. Damit eignet sich diese Form der Kontaktaufnahme ideal, um eine mögliche Ansteckungsgefahr im Wartezimmer zu vermeiden. „Aktuell ist das hausärztliche Angebot von Videosprechstunden noch sehr überschaubar. Dabei kann ein Arzt-Patienten-Kontakt per Videosprechstunde helfen, das Infektionsrisiko in den Praxen und Wartezimmern zu reduzieren und dem Patienten möglicherweise mehr Gefühl von Sicherheit vermitteln als ein Telefonat“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen für Videosprechstunden sind gegeben
Die Voraussetzungen für die Fernbehandlung per Videosprechstunde sind gegeben. Die Honorierung wurde seit Oktober 2019 finanziell attraktiv gestaltet. Ärzte erhalten neben dem Honorar für die Behandlung per Video auch eine zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung. Zur Umsetzung ist vom Arzt ein zertifizierter Videodienstanbieter auszuwählen, der für einen reibungslosen und datenschutztechnisch sicheren Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Aktuell bieten mehrere zertifizierte Anbieter ihre Software kostenlos an.
Technische Voraussetzungen beim Versicherten
„Versicherte, die für das Arztgespräch eine Videosprechstunde nutzen wollen, brauchen ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich“, erläutert Hillebrandt. Bekannte Anbieter von Videotelefonie wie z. B. FaceTime, Google Duo, WhatsApp oder Skype kommen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage. Versicherte treten über ein Internetportal mit dem Arzt in Kontakt.