Kiel, 15. Juli 2020 – In Kürze werden Ärztinnen und Ärzte erste vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete Gesundheits-Apps verschreiben können. Möglich wird die Verordnung der sogenannten DiGA durch das Digitale-Versorgung-Gesetz. Dem stehen 42 Prozent der Ärzteschaft positiv und 48 Prozent zumindest teilweise offen gegenüber. Allerdings fühlen sich 56 Prozent schlecht für die Beratung rund um die Apps gewappnet. Das geht aus einer Umfrage der Barmer unter 1.000 Ärztinnen und Ärzten von März bis Mai dieses Jahres hervor. „Gesundheits-Apps können dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Jedoch müssen sich die Rahmenbedingungen noch stärker am ärztlichen Versorgungsalltag orientieren. Die Ärztinnen und Ärzte müssen schnell und einfach die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen verordnen können, ohne großen zusätzlichen Aufwand“, so der Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein, Dr. Bernd Hillebrandt.
Ärzte erwarten Informationen zu Apps
Laut Umfrage wünschen sich 74 Prozent der Befragten einen Überblick über das bestehende App-Angebot. „Um eine Gesundheits-App einschätzen und einsetzen zu können, sind kurze Steckbriefe mit allen relevanten Fakten hilfreich. Dazu hat die Barmer im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt mit einer digitalen Toolbox gestartet, die elf Gesundheits-Apps beinhaltet“, so Hillebrandt. Die Apps seien von Ärztinnen und Ärzten ausgewählt und mit Flyern versehen worden. Damit seien die Apps unkompliziert einsetzbar.
Bisher wenige Nachfragen nach Gesundheits-Apps
Zum Zeitpunkt der Umfrage sei das Interesse an den Apps noch gering gewesen. So seien 47 Prozent der Ärztinnen und Ärzte noch nie danach gefragt worden. „Sobald die ersten Apps erstattungsfähig sind, wird die Nachfrage ansteigen. Die Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sollten der Ärzteschaft daher noch einmal verstärkt Informationen zu Gesundheits-Apps bereitstellen, so wie es im Rahmen des Barmer-Projekts beispielhaft geschehen ist“, sagt Hillebrandt. Darüber hinaus solle das BfArM einen Steckbrief je Anwendung als Download bereithalten