Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Sozialwahl 2017 - Mitglieder der Barmer wählen bis zum 4. Oktober

Lesedauer unter 2 Minuten

Kiel, 29. August 2017 - Die mehr als 300.000 wahlberechtigten Mitglieder der Barmer in Schleswig-Holstein erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017. Sie sind damit aufgerufen, ihre Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse zu wählen. Der separate Wahltermin bei der Barmer wurde durch die zum Jahresbeginn erfolgte Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK erforderlich. Bis zum 04. Oktober 2017 müssen die Stimmzettel bei der Barmer eingegangen sein. Sie können im Wahlbrief portofrei in einen Postbriefkasten oder in eine der in allen Barmer Geschäftsstellen aufgestellten Wahlurnen eingeworfen werden.

Selbstverwaltung mit vielen Einflussmöglichkeiten

„Die Selbstverwaltung als Interessenvertretung von Millionen Versicherten ist eine Einrichtung der Gehör geschenkt wird. Daher sollte jeder vom Stimmrecht Gebrauch machen und die Einflussmöglichkeiten der Versicherten weiter stärken“, ruft Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Barmer, alle wahlberechtigten Mitglieder dazu auf, ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Barmer, die am 01. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie wählen die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse, in der die Versicherten ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen.

Während die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt sind, füllt die Selbstverwaltung diesen Rahmen konkret aus. „Der Staat kann und soll nicht alles regeln. Daher sind die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung auch viel umfassender als häufig angenommen. Sie zeigen sich immer wieder in der täglichen Arbeit, wo nachgebessert, entwickelt und gestaltet werden kann und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenkasse nach Lösungen gesucht wird und Entscheidungen getroffen werden“, erläutert Heinemann.

Konsequentes Eintreten für bestmögliche Versorgung

Der Verwaltungsrat der Barmer setzt sich intensiv für die bestmögliche Versorgung der Versicherten auf dem aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts ein. Dazu gehört es auch, die dafür notwendigen politischen Weichenstellungen einzufordern. „Denn auch wenn das deutsche Gesundheitssystem gut aufgestellt ist und eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau bietet, weist es zahlreiche strukturelle Defizite auf. Daher sind Veränderungen notwendig, um die Versorgung der Patienten entscheidend zu verbessern“, erklärt Heinemann.

Der Verwaltungsrat der Barmer habe deshalb gemeinsam mit dem Vorstand Vorschläge ausgearbeitet, die in den „Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2017“ zusammengefasst sind. „Im Vordergrund steht dabei, dass die Versorgung sektorenübergreifend organisiert wird, damit die von vielen Patienten an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung wahrgenommenen Probleme beseitigt werden. Einen weiteren Schwerpunkt haben wir darauf gelegt, dass die Chancen von Digitalisierung und Telemedizin sinnvoll und nach klaren Regeln genutzt werden müssen“, so der Barmer Verwaltungsratsvorsitzende.
Die vollständigen gesundheitspolitischen Positionen der Barmer zur Bundestagswahl 2017 finden Interessierte unter www.barmer.de/p007585.

Hilfen für Sehbehinderte

Blinde und Sehbehinderte Mitglieder können barrierefrei und ohne fremde Hilfe wählen. Dazu dienen eine Wahlschablone in Brailleschrift und eine Audiohilfe zum Ausfüllen des Stimmzettels. Diese Unterlagen können kostenlos beim Wahlbüro der Barmer unter der kostenfreien Rufnummer 0800 332060 991316 angefordert werden.

Alle Informationen rund um die Sozialwahl 2017 bei der Barmer gibt es unter www.barmer.de/sozialwahl.