Kiel, 16. Januar 2019 – Barmer-Versicherte in Schleswig-Holstein können sich ab sofort auch am Arbeitsplatz von Betriebsärzten impfen lassen. Möglich ist dies durch einen Vertrag der Barmer mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM). „Die Schutzimpfung am Arbeitsplatz ist eine sinnvolle Alternative und erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arzttermine und Arbeitszeiten unter einen Hut zu bringen. Gleichzeitig ist es so auch möglich, die Impfbereitschaft zu erhöhen“, erläutert Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein. Je mehr Menschen sich neben der Grippe gegen Krankheiten wie Pneumokokken oder Masern impfen ließen, desto besser könne man diesen Krankheiten vorbeugen und Epidemien vermeiden.
Alle Betriebsärzte können teilnehmen
An dem Vertrag können alle Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin teilnehmen und sich bei der DGAUM einschreiben. Bundesweit sind dies rund 12.500 Ärzte, davon rund 400 in Schleswig-Holstein. Es ist bundesweit der erste Vertrag, der die Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte in Verbindung mit einem Selektivvertrag zur besonderen Versorgung ermöglicht.
Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte genügt
Barmer-Versicherte können mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte zu eingeschriebenen Betriebsärzten gehen und sich impfen lassen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt mit der Barmer ab. Der Vertrag umfasst die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.