Kiel, 14. November 2017 - Der schleswig-holsteinische Landtag befasst sich auf seiner 6. Tagung mit dem Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP „Sektorgrenzen öffnen – Notfallambulanzen entlasten“. Die Barmer begrüßt, dass das Thema auf die politische Tagesordnung kommt, da die ambulante Notfallversorgung einer grundsätzlichen Neuorientierung bedarf.
Dazu erklärt Schleswig-Holsteins Barmer Landesgeschäftsführer Thomas Wortmann: „Egal wie man es dreht und wendet, was ein medizinischer Notfall ist, wird von jedem Menschen subjektiv anders erlebt. Wird eine Gesundheitsstörung von den Betroffenen selbst als Notfall definiert, wählen Sie die aus ihrer Sicht richtige Anlaufstelle. Häufig ist das dann eine Notfallambulanz im Krankenhaus. Daher ist der Ansatz der Jamaika-Fraktionen im Grundsatz richtig. Das Konzept der Portalpraxen muss konsequent ausgebaut und darüber hinaus im Rahmen einer engen Zusammenarbeit von Kliniken und Portalpraxen vernetzt werden. Ziel muss es sein, die Patienten über eine Anlaufstelle in den zutreffenden Behandlungsbereich zu lenken. Dafür ist der Ansatz einer vorgelagerten Triage-Zone richtig, weil damit eine bedarfsgerechte und passgenaue Patientensteuerung möglich ist. Durch eine solche sinnvolle Steuerung der Patienten in die für sie richtige Notfallversorgung bliebe die Entscheidung, welche Versorgung gewählt wird, nicht länger der Einschätzung der Patienten vorbehalten. Während der vertragsärztlichen Sprechstundenzeiten muss eine Versorgung aber auf solche Notfälle begrenzt bleiben, bei denen die Verweisung an einen niedergelassenen Arzt nicht rechtssicher möglich ist.“