Kiel, 18. April 2018 – Wenn das Kind krank ist, bleiben zunehmend häufiger die Väter zu Hause, um den Nachwuchs gesund zu pflegen. Das berichtet die Barmer nach Auswertung von Daten zum Kinderkrankengeld. Im Jahr 2017 stieg der Anteil der betreuenden Väter, die diese Leistung beantragten, unter den Versicherten der Krankenkasse in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Jahr 2015 um rund zehn Prozent auf nunmehr 23,3 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil der Väter, die im Jahr 2017 Kinderkrankengeld beantragten, mit 22,6 Prozent etwas niedriger als in Schleswig-Holstein. Am häufigsten blieben Väter in Sachsen (28 Prozent) und Berlin (25,3 Prozent) beim kranken Kind, am seltensten in Nordrhein-Westfalen (18,9 Prozent) und im Saarland (19 Prozent). Noch im Jahr 2007 lag der Anteil von Vätern, die Kinderkrankengeld beantragten, bei der Barmer nur bei knapp zehn Prozent.
„Auch wenn es überwiegend immer noch eine Aufgabe der Frauen und Mütter bleibt, bestätigen die Zahlen einen anhaltenden Trend. Die Tatsache, dass sich immer mehr Väter um ihre kranken Kinder kümmern, zeigt, dass sich mehr und mehr ein modernes Rollenverständnis in den Familien durchsetzt“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld
Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. „Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie bei ihrer Krankenkasse Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld“, erklärt Dr. Hillebrandt. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest betreut werden.
- Die Pflege muss durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, das deshalb seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
- Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung und Pflege nicht übernehmen.
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die gesetzliche Krankenversicherung pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt.
Antragstellung leicht gemacht
Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer bei Bedarf bequem auch online gestellt werden. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesem Weg.
Weitergehende Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es hier.