Zu sehen ist eine Mutter, die ihre rechte Hand auf die Stirn des kranken Kindes legt.
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Barmer-Analyse – Mütter tragen Hauptlast bei Betreuung kranker Kinder

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Kiel, 1. August 2024 – Frauen aus Schleswig-Holstein beantragen nach wie vor fast dreimal häufiger als Männer Kinderkrankengeld. Das belegt eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der Barmer. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 landesweit rund 12.600 Anträge von Frauen und rund 4.600 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 ist das Antragsvolumen 2023 etwas zurückgegangen: So wurden im Jahr 2021 landesweit insgesamt rund 18.000 und im Jahr 2022 sogar rund 21.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt noch 17.000.

Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2023 für Schleswig-Holstein etwa 34.500 Zahltage registriert, 25.600 von Frauen und 8.900 von Männern. Seit dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

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