Kiel, 19. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage ende am 31. Dezember dieses Jahres. In den Jahren 2021 und 2022 seien in Schleswig-Holstein von Barmer-Versicherten 18.000 beziehungsweise 21.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 12.000 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle mit weiter steigenden Zahlen“, sagt Hillebrandt.
Frauen stellen rund dreimal häufiger Anträge auf Kinderkrankengeld
Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, bestätige sich in Schleswig-Holstein der bundesweite Trend. Frauen würden die Leistung etwa dreimal häufiger beantragen als Männer. So kamen von den bisher gestellten Anträgen in Schleswig-Holstein mehr als 9.000 von Frauen und 3.300 von Männern. Hillebrandt begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.
Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten
Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten, so Landeschef Hillebrandt. Beispielsweise gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein digital in der Videosprechstunde der Barmer-Teledoktor-App ausstellen zu lassen. Kinderkrankengeld könne jederzeit von zu Hause aus online über die Barmer-App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.
FAQ Kinderkrankengeld
Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch.
Mehr zum Thema Kinderkrankengeld auch unter www.barmer.de/kinderkrankengeld