Kiel, 04. Oktober 2018 – Mit mehr als 11.000 Erkrankten lag die Zahl der Grippefälle in Schleswig-Holstein in der Saison 2017/2018 deutlich höher als in den Vorjahren. Die Daten des Robert Koch-Instituts zeigen zudem erhebliche regionale Unterschiede bei den Betroffenenraten. Während in Neumünster 78 von 100.000 Einwohnern erkrankten, waren es im Kreis Pinneberg 743. Schleswig-Holstein weit waren 400 von 100.000 Einwohnern erkrankt. Um rechtzeitig vor den Influenza-Viren geschützt zu sein, sollte jetzt eine Impfung erfolgen. Der aktuell verwendete Vierfach-Grippeimpfstoff schützt vor je zwei Influenza A- und B-Stämmen. In den vergangenen Jahren hat die Grippewelle in Deutschland meist zu Jahresanfang ihren Höhepunkt erreicht.
Insbesondere Risikogruppen sollten sich impfen lassen
Bei gesunden Kindern und Erwachsenen ist in der Regel nicht mit schweren Krankheitsverläufen zu rechnen. Aber Personen, die täglich mit vielen anderen in Kontakt kommen und dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben, sollten sich schützen. Hierzu gehören etwa das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Arbeitnehmer im Einzelhandel, Busfahrer oder Lehrer. Auch für bestimmte Personengruppen mit einem höheren Gesundheitsrisiko, wie Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen ab 60 Jahren sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, ist eine Impfung ratsam. „Da ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe besteht, sollten die benannten Personengruppen eine Grippe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Alter von 60+ lassen sich aber beispielsweise nur 37 Prozent der Schleswig-Holsteiner gegen Grippe impfen. Da in diesem Alter das Immunsystem jedoch häufig schwächer wird, sollten mehr Ältere die Grippeschutzimpfung nutzen und sich so vor einer Grippe und eventuellen Komplikationen schützen“, erklärt Schleswig-Holsteins Barmer Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Hillebrandt. Die Bedeutung belegt auch die Statistik: In neun von zehn gemeldeten Todesfällen mit Influenzavirusinfektion waren die Betroffenen mindestens 60 Jahre alt.