Kiel, 09. Juli 2019 – Schleswig-Holsteins Ärzte zeigen einmal mehr, dass sie innovative Vordenker sind und die modernen technischen Möglichkeiten konsequent nutzen. So haben die rund 300 am Modellprojekt der Barmer teilnehmenden Ärzte allein im Juni bereits rund 1.500 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Versicherte der Barmer digital an die Krankenkasse übermittelt. Tendenz weiter steigend. „Es freut mich sehr, dass unser Projekt der digitalen Krankschreibung vom Start im April an sofort angenommen wurde. Die digitale Übermittlung vereinfacht die Arbeitsunfähigkeitsmeldung der Versicherten noch mehr, reduziert die Fehlerquote bei der bisherigen Datenerfassung und hilft, Kosten zu sparen“, erläutert Schleswig-Holsteins Barmer-Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Hillebrandt.
Digitale Krankschreibung ab 2021 verpflichtend
Das Modellprojekt in Schleswig-Holstein liefert zudem wichtige Hinweise, wie der Prozess für die digitale Krankschreibung Deutschland weit technisch gestaltet werden muss. Denn ab 2021 ist die Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse für alle Praxen und Krankenkassen verbindlich. Dafür gilt es, die notwendigen Standards für die Datenübermittlung rechtzeitig festzulegen.
Auch die Arbeitgebermeldung einbeziehen
Nach dem ersten Schritt muss aus Sicht des Barmer-Landeschefs aber auch der zweite folgen. „Ziel muss es sein, auf die papierne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollkommen zu verzichten und auch die Übermittlung an die Arbeitgeber oder die Arbeitsagenturen einzubeziehen. Technisch bestehen bereits Datenaustauschverfahren, in die das Verfahren integriert werden kann. Die Politik muss dafür aber zunächst zwingend die rechtlichen Voraussetzungen sowohl für das Meldeverfahren als auch im Arbeitsrecht schaffen“, so Hillebrandt.