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Barmer-Arztreport 2024 - Apps auf Rezept bleiben hinter Erwartungen zurück

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Kiel, 14. März 2024 – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden in Schleswig-Holstein bisher wenig genutzt. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Barmer-Arztreports. Seit Herbst 2020 können Behandelnde die als umgangssprachlich bezeichneten Apps auf Rezept auf Kassenkosten verordnen. Im Arztreport wurden dahingehend Verordnungsdaten der Jahre 2020 bis 2022 ausgewertet und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Demnach wurde in Schleswig-Holstein rund 13.000-mal eine App auf Rezept verordnet. „Ziel der digitalen Helfer ist es, Erkrankungen zu erkennen und damit verbundene Beschwerden zu lindern. Die Verordnungszahlen zeigen jedoch, dass DiGA noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen sind, obwohl sie seit Herbst 2020 auf Kassenkosten verordnet werden können“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Denn die Gesamtzahl der DiGA-Verordnungen innerhalb von drei Jahren sei nicht einmal halb so groß wie die Zahl der jährlich zur Krebsfrüherkennung durchgeführten Darmspiegelungen im Land (im Schnitt 29.000 pro Jahr). Allerdings habe sich die Gesamtzahl der Verordnungen in Schleswig-Holstein von rund 4.300 im Jahr 2021 auf 8.655 im Folgejahr gut verdoppelt. „Das Thema DiGA nimmt Fahrt auf. Das ist sehr positiv, denn die digitalen Anwendungen bieten eine echte Chance, die medizinische Versorgung auch in ländlichen Gebieten zu unterstützen“, so Hillebrandt.

Vierthöchste Verordnungsrate in Schleswig-Holstein

Hinsichtlich der Anzahl von DiGa-Verordnungen zeigen sich zwischen den einzelnen Bundesländern merkliche Unterschiede. So wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 293 DiGA beantragt. Das ist die bundesweit die vierthöchste Rate nach den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 337 bzw. 328 je 100.000 und dem bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen mit 302 Verordnungen je 100.000 Menschen. „Offenbar werden DiGA in Städten und Ballungsräumen öfter verordnet als in ländlich geprägten Gebieten. In Schleswig-Holstein spielt dabei sicherlich die Nähe zu Hamburg eine Rolle“, sagt Hillebrandt. Es sei bedauerlich, dass Apps auf Rezept, die theoretisch Versorgungslücken schließen könnten, bislang anscheinend auf dem Land weniger verordnet würden.

DiGA am häufigsten bei Adipositas und Tinnitus 

Laut Arztreport entfällt in Schleswig-Holstein ein Großteil der DiGA-Verordnungen auf Frauen, nämlich über 70 Prozent. Überwiegend würden Apps auf Rezept zudem im mittleren Erwerbsalter zwischen 25 bis 59 Jahren beantragt. Die höchsten Antragszahlen ließen sich bei beiden Geschlechtern für 50- bis 54-Jährige ermitteln. Im höheren Lebensalter spielten DiGA hingegen kaum noch eine Rolle. Gut die Hälfte aller Verordnungen in Schleswig-Holstein (50,2 Prozent) entfielen im Jahr 2022 auf die drei Indikationen Adipositas (20,6 Prozent), Tinnitus (16,4 Prozent) und Depressionen (13,2 Prozent). Dem folgen die Anwendungskategorien Bewegungsapparat (10,4 Prozent), Angststörungen (9,3 Prozent) und Schlafstörungen (9,1 Prozent der Verordnungen). Am häufigsten werden hierzulande DiGA von Hausärztinnen und Hausärzten verordnet. Über 46 Prozent aller in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 ausgestellten Verordnungen stammen von ihnen.

Blackbox DiGA? Mehr Infos und Testzeiträume sinnvoll 

Für den Arztreport sind nicht nur Verordnungsdaten ausgewertet worden, sondern auch Ergebnisse aus Umfragen. Bundesweit wurden mehr als 1.700 Patientinnen und Patientinnen sowie 1.000 Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patientenkontakt zu ihren Erfahrungen mit DiGA befragt. Die Umfrage unter den Behandelnden ergab, dass fast die Hälfte (44 Prozent) noch nie eine DiGA verordnet hatten, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. Darüber hinaus wurde deutlich, dass weit mehr als ein Drittel der Patientinnen und Patienten (38,2 Prozent) den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen nutzte, darunter 14,8 Prozent sogar weniger als einen Monat. Als Grund für den Abbruch gab ein Drittel (34,5 Prozent) an, dass die Anwendung die Erwartungen nicht erfüllt habe. „Digitale Gesundheitsanwendungen sind sowohl für Nutzer als auch für Ärzte immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird“, erklärt Hillebrandt. Zu kurz genutzte DiGA verursachten jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb brauche es einheitliche und verständlichere Infos im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Außerdem fordere er für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage. In diesen 14 Tagen könnten Versicherte prüfen, ob der Einsatz der DiGA ihnen wirklich liege.

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