Kiel, 11. Februar 2020 – Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die Barmer bis Ende Januar dieses Jahres in Schleswig-Holstein 501 Anträge auf Cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 327, also 65,3 Prozent bewilligt. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. „Cannabis ist ein hoch komplexes Arzneimittel, das medizinisches Spezialwissen erfordert. Richtig eingesetzt kann es für schwerkranke Patientinnen und Patienten eine wertvolle Therapieoption sein, allerdings kein Allheilmittel. Cannabishaltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die sich mit der kompletten therapeutischen Breite des Medikamentes und seinen verschiedenen Inhaltsstoffen auskennen“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Damit komme Cannabis als Medizin noch gezielter als bisher bei den Patientinnen und Patienten zum Einsatz, die davon tatsächlich profitieren. Auf diesem Wege dürften auch die Bewilligungsquoten weiter steigen.
Zahl der Anträge über die Jahre gestiegen
Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabishaltiger Arzneimittel in den vergangenen Jahren gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 102 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 170 und im vergangenen Jahr 188 Anträge. Während die Bewilligungsquote im 2017er-Zeitraum bei 72,5 Prozent gelegen hatte, fiel sie im Jahr 2018 leicht auf 71,8 Prozent und ging im vergangenen Jahr auf 58 Prozent zurück. „Cannabis-Anträge können zum Beispiel dann nicht bewilligt werden, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden. Aber auch Informationsdefizite und fehlerhafte Anträge führen zu einer Ablehnung. Hier ist zusätzliche Aufklärung erforderlich“, sagt Hillebrandt.