Kiel, 2. August 2024 – Atemwegsbedingte Krankschreibungen haben zuletzt in Schleswig-Holstein neue Spitzenwerte erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), das die Raten der Krankschreibungen in den Kalenderwochen (KW) 22 bis 27 der Jahre 2018 bis 2024 untersucht hat. Überprüft wurden Krankschreibungen durch sonstige Atemwegsinfekte wie Entzündungen der Nasennebenhöhlen oder Bronchitis sowie durch banale Infekte wie Schnupfen. Demnach lag die Rate der Krankschreibungen im untersuchten Zeitraum dieses Jahres zwischen 130 und 180 Betroffenen je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten, wobei in den letzten beiden Kalenderwochen der Trend leicht rückläufig war. Die geringsten Fallzahlen gab es im Beobachtungszeitraum des Jahres 2020 mit 32 bis 37 Erkrankten je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten.
Corona spielt nur untergeordnete Rolle
Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, machten „sonstige Atemwegsinfekte“ und „banale Infekte“ in den KW 22 bis 27 dieses Jahres in Schleswig-Holstein zwischen 81 und 85 Prozent aller atemwegsbedingten Fehlzeiten aus. Infektionen mit dem Coronavirus spielen mit sieben bis 13 Prozent nur eine untergeordnete Rolle, allerdings zeigt hier der Trend derzeit nach oben. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2022, als die Corona-Welle besonders stark war, entfielen hierzulande 41 bis 55 Prozent aller atemwegsbedingten Fehlzeiten auf Infektionen mit Covid-19 sowie 42 bis 53 Prozent auf banale Infekte und sonstige Atemwegsinfekte. Weitere geringe Anteile machten unter anderem Krankschreibungen aufgrund einer Grippe aus.
Deutliche regionale Unterschiede
Laut der Barmer-Analyse gab es zuletzt deutliche regionale Unterschiede bei der Rate an Krankschreibungen aufgrund von banalen Infekten und sonstigen Atemwegsinfekten. In KW 27, also vom 1. bis zum 7. Juli dieses Jahres, reichte die Spanne je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigte von 114 Erkrankten in Sachsen über 161 in Schleswig-Holstein bis hin zu 171 Betroffenen in Hamburg.