STANDORTinfo Schleswig-Holstein – Ausgabe August 2022

Meinungsaustausch zwischen der Barmer und den Geschäftsführern des 6K-Klinikverbunds Schleswig-Holstein

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Gesprächsrunde BARMER mit den Geschäftsführern des 6K-Klinikverbunds Schleswig-Holstein

v.l.n.r.: Dr. Roland Ventzke (Geschäftsführer Städtisches Krankenhaus Kiel), 
Kerstin Ganskopf (Geschäftsführerin Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster), 
Dr. Bernd Hillebrandt (Landesgeschäftsführer BARMER Schleswig-Holstein), 
Dr. med. Martin Blümke (Medizinischer Geschäftsführer Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide), 
Jens Ritter (Geschäftsführer Klinikum Bad Bramstedt) 
 

In der gemeinsamen Gesprächsrunde ging es darum, wie die Versorgungsqualität zielgenau gesteigert werden kann, dass eine dauerhaft tragfähige Investitionsfinanzierung stattfinden muss und wie man zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung kommen kann. Das beginne bereits damit, dass das Ambulantisierungspotenzial von bisher stationär erbrachten Leistungen stärker berücksichtigt werden müsse.

Eine sichere Versorgung auf hohem Niveau, das ist das Ziel, das alle verfolgen. Ein erster Schritt in diese Richtung wären ambulante regionale Versorgungszentren als Alternative zu kleinen, nicht bedarfsnotwendigen stationären Einrichtungen. So könnte auch eine flächendeckende Versorgung auf dem Land weiter gewährleistet werden. Größere Krankenhäuser hätten mit einer optimalen Ausstattung und der entsprechenden Personalstärke und -kompetenz Qualitätsvorteile gegenüber kleineren Klinikstandorten. Einig waren sich alle Beteiligten darüber, dass den Nachteilen größerer Entfernungen zum nächstgelegenen Krankenhaus die Qualitätsvorteile größerer Krankenhausstandorte gegenüberstünden. Kritisch wurde von den Krankenhausvertretern in diesem Zusammenhang die Umsetzung der konkretisierten Abgrenzungsvorgaben im Pflegebudget gesehen. Bestimmte Berufsgruppen, die die Pflege am Bett machten, aber keine Pflegekräfte seien, würden wieder über die DRG finanziert werden müssen, so sieht es aktuell der Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vor. Da es für diese Berufsgruppen dann keine Selbstkostendeckung mehr gebe, werde es zur Ausdünnung in diesem Bereich und in Folge dessen zu einer weiteren Belastung der Pflegekräfte kommen. 

Hinsichtlich der Krankenhausplanung waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass die Entwicklung eines Zielbildes von Seiten des Ministeriums notwendig ist, an dem sich Planungsentscheidungen in Schleswig-Holstein zu orientieren haben. Dies sei der gemeinsame Appell an die neue Gesundheitsministerin. Darüber hinaus würden es die Krankenhäuser begrüßen, wenn sich die Krankenkassen bei Planungsentscheidungen, die in der Bevölkerung kritisch gesehen werden, inhaltlich aber nachvollziehbar seien, stärker positionieren würden. So wurde im Fall der imland-Kliniken keine Positionierung zur Zukunft der Kliniken seitens der Kassen wahrgenommen. Der Barmer Landesgeschäftsführer Dr. Hillebrandt sieht eine Planung nach Leistungsgruppen analog des Landes Niedersachsen als sinnvolles Modell auch für Schleswig-Holstein an.

In Bezug auf den Katalog der ambulant durchführbaren Operationen (AOP) wird das IGES-Gutachten grundsätzlich positiv bewertet. Es bleibe nun abzuwarten, wie die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen sein werde. In diesem Zusammenhang stellten sich mehrere Fragen: Kann der ambulant tätige Mediziner diese Leistung überhaupt durchführen? Wird es für Krankenhäuser wirtschaftlich sinnvoll sein, solche Leistungen überhaupt zu erbringen? Wie sieht es mit einer ambulanten Nachversorgung aus für die Fälle, die ambulant im Krankenhaus operiert wurden? Kann und will dies der niedergelassene Bereich sicherstellen? Wie werden die Kassen mit Prüfungen des Medizinischen Dienstes umgehen?

Hinsichtlich der aktuellen bundesweiten Verhandlungssituation widersprach Dr. Hillebrandt dem Vorwurf, dass Budgetverhandlungen aktiv verzögert werden. In letzter Zeit wurde dies immer wieder von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und von einzelnen Krankenhäusern den Krankenkassen vorgehalten. Für die Barmer könne dies kategorisch ausgeschlossen werden. In der gegenwärtigen Pandemiesituation habe die Barmer ein großes Interesse daran, dass die wirtschaftliche Grundlage der Klinken nicht zusätzlich belastet werde.

Die Krankenhäuser stellten in der letzten Zeit vermehrt fest, dass 40 bis 50 Prozent ihrer Fälle in den Notaufnahmen dort eigentlich nicht hingehörten. Dies zeige die Notwendigkeit einer Strukturreform der Notfallversorgung. Leider sei die Einführung des geplanten Ersteinschätzungsverfahrens nun zunächst um ein Jahr verschoben worden. Das Problem bleibe demnach bestehen. 

Der Meinungsaustausch wurde von allen Beteiligten als äußerst konstruktiv angesehen. Der Dialog werde nach dem Motto „besser miteinander reden statt nur übereinander reden“ fortgesetzt.