Aller sechs Jahre wird gewählt. Jetzt ist es wieder so weit. Die Sozialwahl 2017 ist gestartet.
Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung der wichtigsten Organe der Selbstverwaltung: die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der deutschen Rentenversicherung Saarland. Über 51 Millionen Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassen-Mitglieder sind zur Wahl aufgerufen.
Warum wird gewählt?
Bei dieser Wahl geht es darum, die Gremien der Selbstverwaltung – also etwa den Barmer Verwaltungsrat, als Versichertenvertretung – neu zu bestimmen. Die Kandidaten für den Verwaltungsrat sind selbst Versicherte und daher Experten in eigener Sache. Die gewählten Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkasse, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Die Selbstverwalter werden alles sechs Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post. Die roten Wahlbriefumschläge können kostenlos zurückgesendet werden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhält zwei Wahlbriefe. Im Mai wird zur Wahl der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgefordert und im September zur Wahl der Selbstverwaltung der Barmer.
Warum wird bei der Barmer später gewählt?
Durch die von den Verwaltungsräten beider Kassen einstimmig beschlossene Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK entstand am 1. Januar 2017 die neue Barmer. Der Zusammenschluss beider Kassen hat auch Auswirkungen auf die Sozialwahl 2017. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl hat die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag für die Mitglieder der Barmer auf einen späteren Wahltag, den 4. Oktober 2017, festgelegt.
Wer darf wählen?
Es dürfen Mitglieder der Ersatzkassen sowie Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Saarland wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählen dürfen 2017 alle Mitglieder der Barmer, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Forderung nach Stärkung des Ehrenamtes und Onlinewahlen
Die ehrenamtliche Selbstverwaltung garantiert eine versichertennahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Das Ehrenamt in der gesetzlichen Krankenversicherung muss attraktiver gemacht werden, beispielsweise indem es steuerrechtlich den anderen Ehrenämtern gleichgestellt wird. Zudem muss auch hier eine Modernisierung erfolgen. Dazu gehört die Einführung einer Online-Wahl.
Urwahl - Prinzip der Selbstverwaltung
Bei der Barmer findet eine sogenannte Urwahl statt. Mitglieder der Kasse können in einer Listenwahl ihre Versichertenvertretung wählen. Sie nehmen damit auch Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Kasse.
Barmer Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das oberste Beschlussgremium der Barmer und zentrales Organ der Selbstverwaltung. Er bestimmt die Grundzüge der Kassenpolitik und ist originärer Ansprechpartner für die Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Patientinnen und Patienten.
Mehr Informationen
zur Sozialwahl: www.barmer.de/u000267