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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention

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Sachsen hat am 01.06.2016 eine Landesrahmenvereinbarung zur Gesundheitsförderung und Prävention geschlossen. Unterzeichnet wurde sie von Staatsministerin Barbara Klepsch, Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherung. Sie steht unter dem Motto: Gemeinsam für mehr Gesundheit in Sachsen.

Gruppenbild der Unterzeichner der Landesrahmenvereinbarung


Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.15 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Es sieht vor, Prävention und Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten der Bevölkerung zu stärken. Zu diesen Lebenswelten gehören beispielsweise:

  • das Arbeitsumfeld
  • die Kindertageseinrichtungen
  • die Schulen und Hochschulen
  • das Wohnumfeld

Durch Präventionsprojekte sollen vor allem Familien mit Kindern, Jugendliche, Studenten, Berufstätige und Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige erreicht werden. Mit diesem Gesetz wurden die Länder beauftragt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Sachsen ist das dritte Bundesland, das eine solche Vereinbarung verabschiedet hat.

Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium