Dresden, 10. Mai 2023 – Mehr als sieben Millionen Mitglieder der BARMER, davon rund 280.000 in Sachsen, können noch bis Ende Mai ihre Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kasse wählen. Dafür haben sie per Post die Wahlunterlagen erhalten. Erstmalig ist bei der Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online die Stimmabgabe möglich. „Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Mit ihrer Stimme stärken die Wählerinnen und Wähler die Gremien der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine hohe Wahlbeteiligung ist die beste Legitimation für den neuen Verwaltungsrat der BARMER. Denn er trifft strategische Entscheidungen, die unsere Versicherten direkt betreffen“, sagt Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Sachsen. Mit der Online-Abstimmung sei es so einfach wie nie, sich an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen.
Verwaltungsrat sorgt für Mehrleistungen
Der aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der BARMER entscheide unter anderem über den fast 46 Milliarden Euro umfassenden Haushalt der Kranken- und Pflegekasse. Zudem beschließe er Satzungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgingen. Dazu gehören unter anderem die komplette Übernahme der Kosten für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen, neue Leistungen für Schwangere und Familien wie Tests auf Ringelröteln und Windpocken oder der Ausbau des Bonusprogrammes für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Wählen schon ab 16 Jahren möglich
Wählen dürften bei der BARMER alle Mitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres 16 Jahre und älter waren. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl seien ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt worden. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.