Dresden, 19. Mai 2020 – Verordnet ein Arzt Häusliche Krankenpflege, dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung ab sofort digital bei der Barmer einreichen. „Mit unserem Online-Verfahren reduzieren wir den Arbeitsaufwand für die Pflegedienste, und weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Kerngeschäft. Außerdem beschleunigen wir den Genehmigungsprozess. Der Pflegedienst erhält von uns innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung“, erklärt der Landesgeschäftsführer der Barmer Sachsen, Dr. Fabian Magerl. Das sei bisher anders gewesen. In der Regel holen die Pflegedienste die HKP-Verordnung beim Arzt ab und reichen diese per Post bei der Krankenkasse ein. Dort erfolgt die Bearbeitung, die Genehmigung stellt die Kasse ebenfalls postalisch zu. Ein Prozess, der mehrere Tage dauert. Zudem muss der HKP-Antrag innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse vorliegen. „Durch die Digitalisierung ist es für die Pflegedienste einfacher, diese Frist einzuhalten. Der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der Kasse“, sagt Magerl. Ein weiterer Vorteil: Bisher muss der Pflegedienst die genehmigte Verordnung bei der Abrechnung mit der Krankenkasse erneut einreichen. Auch das entfällt bei dem digitalen Prozess.
HKP-Online reduziert Kontakte während der Corona-Pandemie
Theoretisch können alle ambulanten Pflegedienste an dem Online-Verfahren der Barmer teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform „oscare“ ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können die Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren Web-Portals infrage. Magerl: „Die Barmer digitalisiert sukzessive ihre Antrags- und Genehmigungsverfahren, damit Kunden und Vertragspartner Arbeit und Zeit sparen. Während der Corona-Pandemie kommt der Vorteil hinzu, dass dadurch persönliche Kontakte vermieden werden.“
Weitere Information finden Pflegedienste unter www.barmer.de/u001535.