Mutter hält Baby in die Höhe
Pressemitteilungen aus Sachsen

Neue zahnärztliche Kassenleistungen für Kleinkinder

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Drei zusätzliche zahnärztliche Untersuchungen können Eltern mit ihren Kindern vom 6. bis zum 33. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Bei den frühen Untersuchungen auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten können Zahnärzte zum Beispiel auch feststellen, ob die Zähne durch Nuckelflaschen oder zuckerhaltige Nahrungsmittel bereits geschädigt sind.

Nuckelflaschenkaries hat immer schlechtere Chancen

Dresden, 02. September 2019 – Der Kampf gegen Karies, einer der häufigsten Zahnerkrankungen im Kindes- und Jugendalter, sollte mit dem ersten Zahn beginnen. Seit dem 1. Juli übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen für Kleinkinder bereits ab dem 6. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese erst ab dem 30. Lebensmonat Kassenleistung möglich. „Kleinkinder müssen vom ersten Milchzahn an gut versorgt werden. Nur so können Karies und andere Zahnerkrankungen konsequent verhindert werden. Eltern sollten die neuen Früherkennungsuntersuchungen als Chance nutzen, eine natürliche Beziehung zwischen ihren Kindern und dem Zahnarzt aufzubauen. Der erste Zahnarztbesuch sollte bei Kindern in positiver Erinnerung bleiben und nicht erst bei Zahnschmerzen erfolgen“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen.

Versorgungslücke geschlossen – frühzeitige Zahnschmelzhärtung

Drei zusätzliche zahnärztliche Untersuchungen können Eltern mit ihren Kindern vom 6. bis zum 33. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Bei den frühen Untersuchungen auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten können Zahnärzte zum Beispiel auch feststellen, ob die Zähne durch Nuckelflaschen oder zuckerhaltige Nahrungsmittel bereits geschädigt sind. Im Rahmen der neuen Früherkennungsuntersuchungen klären Zahnärzte Eltern außerdem über das Entstehen von Zahnerkrankungen auf und geben Hinweise zur Zahnpflege. Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen wurden die Kassenleistungen für Kinder in diesem Alter um die Anwendung von Flourid-Lack zur Zahnschmelzhärtung ergänzt. Diese frühe Zahnbehandlung ist zweimal je Kalenderhalbjahr möglich.

Steigende Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen

Die Daten der Barmer zeigen, dass die Inanspruchnahmerate der bisherigen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern im Alter von zweieinhalb bis fünf Jahren von 2010 bis 2017 bundesweit zugenommen hat. Sachsenweit stellten 40 Prozent der Eltern ihre Kinder in diesem Alter einem Zahnarzt vor, bundesweit dagegen nur 36 Prozent.

Deutschlandkarte markiert zeigt versichertenbezogene Inanspruchnahmerate Früherkennungsuntersuchungen in Prozent


 

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