Dresden, 20. Oktober 2022 – Familienväter in Sachsen bleiben wieder seltener bei Zuhause, wenn ihre Kinder erkrankt sind. Frauen nutzen Kinderkrankengeld deutlich häufiger als Männer. Wie aus einer Analyse der BARMER hervorgeht, haben im ersten Halbjahr 2021 mit einem Anteil von 35 Prozent mehr Väter das Kinderkrankengeld in Anspruch genommen als in der ersten Jahreshälfte 2022, in der der Anteil der väterlichen Inanspruchnahme auf 33 Prozent schrumpfte. Damit herrscht in Sachsen wieder ein deutlicheres Ungleichgewicht bei Kinderkrankengeldtagen in den Familien. So haben Frauen in Sachsen im ersten Halbjahr 2022 insgesamt an rund 23.800 Tagen Kinderkrankengeld in Anspruch genommen. Das entspricht 69 Prozent aller Tage, an denen kranke Kinder zu Hause betreut werden mussten. Bei den Vätern sind es hingegen nur rund 10.700 Tage (31 Prozent) gewesen. „Unsere Analyse zum Kinderkrankengeld zeigt deutlich, dass Mütter in den Familien noch immer die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben deutlich öfter zu Hause und kümmern sich häufiger um die Kinder als die Väter“, so Dr. Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen.
Rückgang der Krankengeldfälle
Die Anzahl der Kinderkrankengeldfälle sei im Vergleich der ersten beiden Halbjahre von 2021 und 2022 in Sachsen leicht zurückgegangen. So habe die BARMER im Freistaat im ersten Halbjahr 2022 insgesamt rund 13.700 Kinderkrankengeldfälle bewilligt, im Vergleichszeitraum des Vorjahres seien es rund 14.000 Fällen gewesen. „Das Kinderkrankengeld entlastet Eltern, die ihre Kinder aufgrund einer Erkrankung oder pandemiebedingt selbst betreuen müssen. Es hat sich damit gerade in Krisenzeiten hervorragend bewährt“, sagt der BARMER Landeschef. Der Anteil der Fälle, die auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld entfallen, sei ebenfalls von 44 Prozent im ersten Halbjahr 2021 auf knapp 10 Prozent im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 zurückgegangen, vermutlich, weil es weniger pandemiebedingte Schul- und Kitaschließungen gegeben habe.
Erweiterte Kinderkrankengeld-Regelung noch bis Ende 2023
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zusätzliche Kinderkrankentage eingeführt. Bis Ende 2023 können gesetzlich versicherte Mütter und Väter je mitversichertem Kind bis zwölf Jahre jeweils für bis zu 30 Arbeitstage, jedoch längstens für bis zu 65 Arbeitstage, Kinderkrankengeld erhalten. (Alleinerziehende: 60 Arbeitstage pro Kind, längstens 130 Arbeitstage). Die Leistung ist bei der Krankenkasse zu beantragen und beträgt 90 Prozent des Nettolohns.
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