Dresden, 28. Dezember 2017 - An Silvester kommt es immer wieder zu Verbrennungen, Knalltraumata oder Augenverletzungen. „Bei einem Feuerwerks-Unfall müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen schnell eingeleitet werden, um Schlimmeres zu vermeiden oder gar bleibende Schäden zu verhindern“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer Barmer in Sachsen.
Bei Verbrennungen kühles, aber kein eiskaltes Wasser
„Verbrennungen sollte man nicht mit Puder oder Cremes behandeln. Sie verkleben die Wunde, wenn die Brandblase aufgeht. Mit Eis oder eiskaltem Wasser sollte man keine Verbrennung kühlen, weil beides die Durchblutung anregt, was den Schmerz wieder steigert“, warnt Magerl und empfiehlt, einige Minuten kühles Leitungswasser einzusetzen, bis der Schmerz abklingt. „Offene Brandblasen sollte man mit einem sterilen Wundverband abdecken und ärztlich versorgen lassen“, so Magerl.
Bei Schmauchspuren unverzüglich den Arzt konsultieren
„Schmauchspuren, die in die Haut eindringen, sollten die Betroffenen sofort von einem Mediziner entfernen lassen“, sagt Magerl. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die körpereigenen Abwehrzellen die Rußpartikel aufnehmen und in tieferen Hautschichten ablagern. Die Folge ist eine „Schmutztätowierung“, die nur schwer beseitigt werden kann.
Knalltrauma möglichst früh behandeln lassen
Wenn Böller weniger als zwei Meter neben einem Menschen explodieren, entwickeln sie Schallimpulse von bis zu 160 Dezibel. Ein Knalltrauma kann bereits bei 140 Dezibel entstehen. Die Betroffenen hören dann schlecht, ihre Ohren fühlen sich verstopft an, sie haben Schwindelgefühle oder ein Pfeifen im Ohr. Magerl:
„Je früher man ein Knalltrauma ärztlich behandeln lässt, umso besser sind die Heilungschancen.“ Denn im schlimmsten Fall kann das Trommelfell gerissen sein. Schnelle ärztliche Hilfe ist auch angeraten, wenn in der Silvesternacht wortwörtlich etwas ins Auge geht. Insbesondere Hornhautverletzungen durch Fremdkörper oder Rußeinsprengungen müssen augenärztlich versorgt werden.