Dresden, 18. Januar 2020 – Versicherte der Barmer können bis auf Weiteres auch ohne Kita- oder Schulbescheinigung Corona-bedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Dieser steht als Vordruck auf der Webseite der Barmer bereit. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht. „Die Corona-Pandemie ist für viele Eltern eine enorme Herausforderung, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Bürokratische Hürden sind das Letzte, was sie jetzt noch gebrauchen können. Deshalb müssen sie vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung einholen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen. Der entsprechende Antrag stehe zum Download bereit unter www.barmer.de/kinderkrankengeld. Das Verfahren könne bei Bedarf noch angepasst werden, sofern es beispielsweise die Gesetzgebung künftig erfordere.
Antrag enthält lediglich gesetzlich erforderliche Angaben
Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben, so Magerl weiter. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf und holen die fehlenden Informationen ein. Das soll eine schnelle Auszahlung gewährleisten und den Eltern zumindest die finanzielle Sorge ein Stück weit nehmen“, sagt Magerl.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld unter: www.barmer.de/a008786