Dresden, 04. Januar 2022 – Corona-Pandemie, Pflege, Digitalisierung – im Jahr 2022 gibt es einige Neuerungen, die für gesetzlich Krankenversicherte relevant sind. Um Eltern, deren Kinder pandemiebedingt zu Hause bleiben müssen, eine bessere Unterstützung zu bieten, wird die Regelung für das Kinderkrankengeld weitergeführt: „Pro Kind und Elternteil können in diesem Jahr 30 statt zehn Tage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr beansprucht werden. Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch von 60 Tagen“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen.
Entlastungen in der Pflege
Im neuen Jahr werden auch Entlastungen für Pflegebedürftige wirksam. So beteiligt sich die Pflegekasse stärker als bisher bei der Unterbringung in einem Pflegeheim. Pflegebedürftige erhalten im ersten Jahr einen Zuschlag von fünf Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr von 25 Prozent, im dritten Jahr von 45 Prozent und im vierten Jahr von 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.
Mehr Funktionen bei der elektronischen Patientenakte
Wer schon die elektronische Patientenakte nutzt, kann ab sofort auf weitere Funktionen zugreifen. So lassen sich nun der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronische Patientenakte speichern. Versicherte können nun auch detailliert entscheiden, auf welche Dokumente die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte in ihrer elektronische Patientenakte Zugriff haben.
Impfkampagne vorantreiben
Das dominierende Thema der kommenden Wochen dürfte die Erhöhung der Impfquote sein. Wie für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten Barmer-Versicherte auch für eine durchgeführte Coronaschutz-Impfung einen Bonus. „Als kleinen zusätzlichen Anreiz erhalten unsere Versicherten, die sich zum Beispiel boostern ließen, einen 9-Euro-Bonus. Sie müssen lediglich den Nachweis der Impfung in der Barmer-App hochladen“, so Dr. Magerl.