Der Geschäftsführer des Verbands der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalts e. V. (VKLK), Knut Förster, hat sich im Juli in der Landesvertretung der Barmer in seiner neuen Funktion vorgestellt. „Ich habe mit Herrn Förster schon in diversen anderen Konstellationen im Krankenhausbereich zusammengearbeitet und ihn dabei als ausgewiesenen Experten kennen- und schätzen gelernt. Deshalb freue ich mich auf eine noch engere Kooperation mit dem VKLK. Die kommunalen Krankenhäuser nehmen in der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle ein“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer. Bei möglicherweise anstehenden Strukturreformen im stationären Bereich könne der VKLK als Dachorganisation fungieren und koordinierend tätig werden, so Wiedemann.
Auch Förster freut sich auf die Zusammenarbeit mit der größten Ersatzkasse in Sachsen-Anhalt. „Die Mitgliedskrankenhäuser des VKLK garantieren ihren Beitrag zur Daseinsfürsorge in guten wie in Krisen-Zeiten. Um der Bevölkerung eine optimale Versorgung zu bieten ist entscheidend, dass wir abgestimmt und kooperativ agieren. Für die Entwicklung tragfähiger Lösungen ist es unerlässlich, dass Partner der Versorgung einbezogen und Schnittmengen besprochen werden“, so der Geschäftsführer des VKLK.
Wiedemann und Förster haben sich zur Zukunft der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt ausgetauscht. Die Barmer hält dabei drei Punkte für entscheidend:
- Zentralisierung und Spezialisierung: Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass besonders spezialisierte und große Krankenhäuser die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten sichergestellt haben. Daran sollte sich die Krankenhausplanung des Landes orientieren. Stationäre Leistungen sollten an den Standorten konzentriert werden, die die personellen und apparativen Anforderungen erfüllen und ausreichend Erfahrung haben, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Das bedeutet nicht, dass Krankenhäuser geschlossen werden müssen. Eher sollten kleinere Kliniken – abgestellt auf die regionale Struktur – in Gesundheits- oder Pflegezentren umgewandelt werden. Außerdem sollten mehr stationäre Leistungen ambulant erbracht werden.
- Länderübergreifende Kooperationen: Die Nähe zu Krankenhäusern in Thüringen, Brandenburg und Sachsen muss für die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft im südlichen Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden. In unterschiedlichen Teilen des Landes finden bereits länderübergreifende Kooperationen statt. Diese sollten ausgebaut werden, zum Beispiel im Ost- und Westharz. Für länderübergreifende Einsätze des Rettungsdienstes muss es ebenfalls verlässliche Lösungen geben, die nicht an den Ländergrenzen Halt machen. Dazu gehören auch eine Prüfung bestehender Kooperationsvereinbarungen und Staatsverträge – und wenn notwendig deren entsprechende Überarbeitung beziehungsweise Initiierung.
- Sektorenübergreifende Versorgung: Die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems hängt maßgeblich von einer besseren Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sektoren ab. Ohne eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung lassen sich zukünftige Herausforderungen der Versorgungssicherheit nicht lösen. Hilfreich dafür wäre es, wenn die Voraussetzungen für ein gemeinsames Landesgremium geschaffen würden, um beide Sektoren zusammenzubringen. Das bisher bestehende Gremium nach §90a SGB V muss deutlich aufgewertet werden und mit planerischen Kompetenzen ausgestattet werden – ermöglicht beispielsweise durch einen neuen Paragrafen 90b im SGB V. Im Fokus einer neuen sektorenübergreifenden Versorgungsplanung stehen dabei fachärztliche Leistungen an der Schnittstelle zwischen allgemeiner fachärztlicher ambulanter Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus.