STANDORTinfo für Sachsen-Anhalt

Krankenhäuser: Mehr Investitionen, Zentralisierung und Kooperationen

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Die Krankenhauslandschaft des Landes steht – wie auch in vielen anderen Bundesländern – vor großen Veränderungen. Eine hochspezialisierte Apparatemedizin und große Anforderungen an das Personal in Kliniken sowie eine ungünstige Verteilung des bestehenden Personals – insbesondere der Ärzte – machen Veränderungen innerhalb der Krankenhausversorgung notwendig. Dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kommt als Moderator und Kristallisationspunkt bei dem notwendigen Veränderungsprozess eine wichtige Rolle zu.

Dialog zur Versorgungsentwicklung

Die Krankenhauslandschaft ist in Bewegung. Das wurde in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2019 deutlich. Veränderungsprozesse passieren allerdings nicht über Nacht, sondern in der Regel mit längerem Vorlauf. Für die Barmer ist wichtig, dass die Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt auf einem hohen Niveau gesichert bleibt. Das muss nicht immer zwangsläufig ein Krankenhaus vor Ort sein. Gut ausgestattete medizinische oder ländliche Versorgungszentren, die die ambulante Versorgung gewährleisten und auch für die Versorgung weniger schwerer Notfälle gerüstet sind, können Versorgung sichern oder gar verbessern. Klar ist aber auch, dass es insbesondere für schwere Notfälle notfallmedizinischer Strukturen bedarf, die nur in Krankenhäusern vorgehalten werden. Aus diesen Gründen muss es in Sachsen-Anhalt einen Dialog mit den Akteuren des Gesundheitswesens geben, in dem Alternativen zu den bisherigen unstrukturierten Prozessen entwickelt werden.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium sollte einen Dialogprozess zur Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt organisieren und koordinieren. Dabei müssen neben den Krankenhäusern, Kostenträgern und der Landespolitik auch die Landkreise und kreisfreien Städte mit eingebunden werden. Ziel muss es sein, zunächst die medizinische Versorgung als Ganzes in den Blick zu nehmen und erst dann über notwendige Strukturen zur Sicherung dieser Versorgung zu diskutieren. Ein bloßes Fortschreiben bestehender Strukturen wird unter den Bedingungen einer hochspezialisierten Medizin und gleichzeitig stattfindenden demografischen Schrumpfungen in der Fläche nicht dauerhaft zielführend sein.

Krankenhausinvestitionen

Die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt werden in den kommenden Jahren mehr Geld für Investitionen erhalten. Das Land ist seinen Investitionsverpflichtungen lange nicht ausreichend nachgekommen. Diese Politik wurde durch die Kenia-Koalition beendet. Nach einer Zeit der Haushaltskonsolidierung, in der keine Investitionen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt wurden, gab es wieder Investitionsmittel im Landeshaushalt. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 wurde eine weitere Steigerung dieser Mittel vereinbart. 150 Millionen Euro werden den Krankenhäusern, neben den bereits bestehenden Geldern, zusätzlich zur Verfügung stehen. Vorgeschaltet wird ein Gutachten, dass den Investitionsbedarf strategisch erfasst und dabei auch mitunter bestehende Doppelstrukturen in den Blick nimmt. Beide Maßnahmen – mehr Investitionsmittel und ein vorgeschaltetes Gutachten zur möglichst zielgenauen Verteilung dieser Mittel – sind richtig. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob die eingestellten Finanzmittel ausreichend sind, um die Krankenhauslandschaft in ihrem jetzigen Bestand ausreichend mit Investitionsmitteln zu versorgen.

Klar ist aber auch: Die medizinische Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt muss nicht zwangsläufig in Krankenhäusern stattfinden. Tatsächlich könnte ein größerer Teil der Versorgung vom ambulanten Bereich abgedeckt werden – also von einzelnen Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren, Ärztehäusern, usw. Wenn Patientinnen und Patienten dann in ein Krankenhaus müssen, weil sie beispielsweise eine schwere, komplexe Operation durchführen lassen müssen, sollten sie die beste Versorgung in spezialisierten Krankenhäusern erhalten.

Trägervielfalt

Für uns als gesetzliche Krankenkasse steht die Versorgung unserer Versicherten im Zentrum. Dieser Gedanke sollte auch das politische Leitmotiv bei der Diskussion um Trägerstrukturen in der Krankenhauslandschaft sein. Wir bekennen uns zur Trägervielfalt. Es muss letztlich immer darum gehen, ob Krankenhausträger in der Lage sind, mit ihrem Personal eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dabei die vorhandenen finanziellen Ressourcen bestmöglich im Sinne der Solidargemeinschaft nutzen – denn jeder Euro, der im Krankenhaus ausgegeben wird, wurde von den Versicherten und ihren Arbeitgebern in Form von Beiträgen und Steuern aufgebracht. In den vergangenen Monaten und Jahren wurde aber auch immer wieder deutlich, dass eine gute Gesundheitsversorgung und gute Arbeitsbedingungen Hand-in-Hand gehen. Gerade in Zeiten, in denen die Rekrutierung von Fachpersonal immer schwieriger wird, können die fehlende Attraktivität des Arbeitgebers und damit verbundene Personalengpässe zu Versorgungsproblemen führen.

Zentralisierung und Spezialisierung

Krankenhäuser, die sich spezialisieren und hochkomplexe Eingriffe auch regelmäßig durchführen, erzielen häufig eine bessere Behandlungsqualität. Krankenhäuser, die Komplexbehandlungen erbringen, müssen hohe Voraussetzungen erfüllen. Die von den medizinischen Fachgesellschaften entwickelten aktuellen, evidenzbasierten, anerkannten Verfahren für die Patientenbehandlung sollten Voraussetzung für die Behandlung sein. Dazu gehört zum Beispiel die Notfallbehandlung von Schlaganfällen durch eine zertifizierte Stroke Unit oder von Herzinfarkten in Chest Pain Units.
Spezialisierung bedeutet auch Bündelung von Expertise. Wenn sich neue Abteilungen bilden, die vorher an unterschiedlichen Standorten getrennt voneinander agiert haben, dann entstehen krisensichere, schlagkräftige und größere Einheiten. Diese Zentralisierung und Spezialisierung hat viele Vorteile. Dazu gehört eine höhere Behandlungsqualität. So wird insbesondere in Zentren, die nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die Maßstäbe eines Zentrums auch tatsächlich erfüllen, Spitzenmedizin für die Patientinnen und Patienten in bestimmten Krankheitsbereichen garantiert. Für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung wäre die Orientierung an Zentren und eine damit verbundene Novellierung der Zentren-planung ein positives gesundheitspolitisches Signal. Damit auch kleinere Häuser von Zentrenbildung profitieren können, sind Kooperationen mit größeren Krankenhäusern unabdingbar. Nicht zweckmäßig wäre hingegen, zu versuchen, in allen Krankenhäusern Zentren zu etablieren. Das würde allein aufgrund der hohen Anforderungen an Strukturqualität und Fallzahlen keine langfristige Perspektiven schaffen.

Es ist richtig, Mittel aus dem zusätzlich geschaffenen Investitionsfonds nur dann an Krankenhäuser weiterzugeben, wenn diese eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung abgeschlossen haben.

Verbindlichere Kooperationen zwischen den Unikliniken

In bestimmten Bereichen arbeiten die Universitätskliniken und medizinischen Fakultäten in Magdeburg und Halle bereits gut miteinander zusammen. Das ist wichtig und sollte ausgebaut werden. Das Beispiel der Klasse Allgemeinmedizin macht aber auch deutlich, dass die Kooperationen zwischen Magdeburg und Halle an einigen Stellen deutlich intensiviert und auch verbindlicher festgehalten werden sollten. Die Etablierung der Klasse Allgemeinmedizin hätte analog zu Halle auch in Magdeburg schnell vollzogen werden können. Die Novellierung des Hochschulmedizingesetzes bietet für eine verbindlichere Kooperation der Universitätskliniken und medizinischen Fakultäten eine gute Möglichkeit. Grundsätzlich muss die Maßgabe für die Universitätskliniken sein, durch den Aufbau von Exzellenz in abgestimmten medizinischen Feldern den eigenen Platz unter den Universitätsklinken in Deutschland und Mitteldeutschland zu finden und zu behaupten. Dabei ist die Etablierung einer abgestimmten Universitätsmedizin im Land Sachsen-Anhalt ein richtiger und wichtiger Schritt.