Verordnet ein Arzt Häusliche Krankenpflege, dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung ab sofort digital bei der Barmer einreichen. "Mit unserem Online-Verfahren für Anträge auf Häusliche Krankenpflege reduzieren wir den Arbeitsaufwand für die Pflegedienste, bauen Bürokratie ab und beschleunigen den Genehmigungsprozess", sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Der Pflegedienst erhält innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung zur eingereichten Verordnung. Im Idealfall erfolgt bereits innerhalb einer Stunde eine Leistungsentscheidung.
Bisher haben die Pflegedienste die Verordnung der Häuslichen Krankenpflege in der Regel beim Arzt abgeholt und diese per Post bei der Krankenkasse eingereicht – innerhalb einer Frist von drei Tagen. Nach der Bearbeitung wurde die Genehmigung ebenfalls postalisch zugestellt. Dieser Prozess dauerte mehrere Tage. Mit der Digitalisierung des Prozesses ist es für die Pflegedienste nicht nur einfacher, die Drei-Tage-Frist einzuhalten, denn der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der Barmer. Darüber hinaus brauchen die Pflegedienste die genehmigte Verordnung bei der Abrechnung nicht erneut einreichen – es reicht der Leistungsnachweis mit der Genehmigungsnummer. Über eine Chat-Funktion ist eine direkte fallbezogene Kommunikation mit der zuständigen Sachbearbeitung möglich. Ergänzende Unterlagen können ebenfalls über diesen Kanal verschickt werden.
Zugang zum Online-Prozess
Alle ambulanten Pflegedienste können am Online-Verfahren der Barmer teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform oscare® ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren und zertifizierten Web-Portals infrage.