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Gut zu wissen! Was ist dran an diesen sieben Mythen zur elektronischen Gesundheitsakte (ePA)?

Lesedauer unter 5 Minuten

Seit dem 1. Januar 2021 können die Versicherten der Barmer die elektronische Gesundheitsakte eCare der Barmer nutzen. Durch das neue digitale Angebot soll vor allem die Transparenz im Gesundheitssystem steigen. Den Versicherten eröffnen sich zugleich nützliche Anwendungen.

Bei allen Dingen, die neu sind, gibt es eine Menge Fragen, aus denen sich auch schnell Irrtümer entwickeln. Das Projektteam zur Einführung der Barmer eCare hat sich umgehört. Aus Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, Ärzten und Ärztinnen sowie Versicherten haben sie die hartnäckigsten sieben Mythen rund um die elektronische Patientenakte – kurz ePA – zusammengetragen. Hier räumen wir mit den Irrtümern auf.

Mythos 1: Es wird automatisch für alle Versicherten eine ePA angelegt.

Nein. Die ePA ist freiwillig. Der oder die Versicherte alleine entscheidet, ob er oder sie eine ePA anlegen lassen möchte. Die Barmer öffnet keine eCare ohne die explizite Einwilligung der Versicherten. Wer sie nicht nutzen möchte, muss also nichts tun.

Mythos 2: Nur Versicherte über 15 Jahren dürfen eine eCare nutzen.

Die eCare ist für alle Versicherten ohne Altersgrenze verfügbar. Jedes Kind benötigt also seine eigene eCare – bei App-Nutzung auch ein eigenes Benutzerkonto und ein eigenes Gerät. Der Registrierungsprozess ist derselbe wie bei den Eltern. Die persönliche Bestätigung der Identität in einer Geschäftsstelle kann der Stammversicherte für das Kind durchführen.

Mythos 3: Die eCare wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.

Nein. Die Daten und Dokumente der eCare sind nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern liegen verschlüsselt auf sicheren Servern innerhalb der Europäischen Union. Diese Server werden von unserem Dienstleister IBM betrieben. Die Barmer hat keinen Zugang dazu.

Mythos 4: Der Versicherte muss entweder alle Dokumente in der eCare freigeben oder gar keine.

In der eCare gilt kein „Alles oder nichts“-Prinzip. Sie ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Patientenbereich und Ärztebereich. Versicherte entscheiden, ob ihre Praxis oder ein Krankenhaus Zugang nur zum Ärztebereich oder auch zum Patientenbereich bekommt. Wenn Versicherte Dokumente nicht mit Ärzten teilen möchten, können sie diese im Patientenbereich liegen lassen und den Zugang für alle oder bestimmte Ärzte deaktivieren. Eine Änderung der Rechte ist jederzeit möglich. Die Freigabe einzelner Dokumente wird ab dem Jahr 2022 möglich sein.

Mythos 5: Im Notfall können Behandler schnell auf Notfalldaten in der eCare zugreifen.

Versicherte können einen Notfalldatensatz durch den Arzt oder die Ärztin in der eCare einstellen lassen. Auf diesen können Ärzte jedoch nur nach Freigabe durch die Versicherten zugreifen. Soll der Notfalldatensatz auch ohne Freigabe verfügbar sein, muss er zusätzlich auf der eGK – also außerhalb der eCare – hinterlegt werden.

Mythos 6: Die Daten und Dokumente innerhalb der eCare können von der Barmer ausgelesen werden.

Auch das stimmt nicht. Die Barmer hat keinen Zugang zur eCare eines Versicherten und kann keine medizinischen Informationen aus der Akte lesen oder auswerten. Sie kann lediglich erfassen, ob ein Kunde eine eCare angelegt, gekündigt oder widerrufen hat.

Mythos 7: Die eCare ist kostenpflichtig.

Natürlich nicht. Die eCare und alle ihre Funktionen können kostenlos genutzt werden.

Was können Versicherte seit Januar in der eCare tun?

1. Gesundheitsdokumente digital ablegen

Versicherte können jederzeit ab der Aktivierung ihrer eCare alle Gesundheitsdokumente, die für ihre Behandlung relevant sind, abfotografieren oder scannen und hochladen. Das sind zum Beispiel Laborergebnisse, Befunde oder Berichte. Diese werden sicher und verschlüsselt in der eCare abgelegt.

Screenshot der Barmer Gesundheitsakte eCare zu den Berechtigungen

2. Mit dem Mediplaner die Übersicht über Medikamente behalten

Die Barmer bietet außerdem eine zusätzliche Anwendung: den Mediplaner. Versicherte, die einen Bundesmedikationsplan (BMP) von ihrem Arzt erhalten haben, können diesen per QR-Code in die eCare hochladen. Für die verschriebenen Medikamente lassen sich im Mediplaner Einnahmeerinnerungen individuell einstellen. Die Einnahmen werden per Klick bestätigt und protokolliert, sodass Patientinnen und Patienten schnell nachgucken können, ob sie ihr Medikament schon genommen oder doch vergessen haben.

Versicherte können im Mediplaner auch ihre eigene Medikamentenliste führen. Sowohl verschreibungspflichtige als auch freiverkäufliche Medikamente können gespeichert werden. Dafür scannen die Versicherten nur den Barcode auf der Packung und schon wird das Medikament erkannt.

Welche Rolle übernehmen Ärztinnen und Ärzte?

Um auf die ePA zugreifen zu können, brauchen Arztpraxen und Krankenhäuser zunächst eine spezifische technische Ausstattung. Diese wird im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Erst dann werden Leistungserbringer Dokumente in die eCare hochladen können. Zum Start werden Ärztinnen und Ärzte also noch keinen Zugang zur ePA der Patienten haben.
Sobald sie ausgestattet sind, können Arztpraxen und Krankenhäuser drei standardisierte Dokumente in die eCare einstellen: den Medikationsplan, den eArztbrief und den Notfalldatensatz. Standardisiert bedeutet, dass diese Dokumente in jedem ePA-, Krankenhaus- oder Praxissystem ausgelesen werden können. Außerdem können sie alle Dokumente, die sie für die medizinische Behandlung ihres Patienten als relevant erhalten in die eCare hochladen.

Screenshot der elektronischen Patientenakte der Barmer eCare


Wie sind die Zugriffsrechte geregelt?

Drei Sicherheitsmechanismen schützen den Zugang zu den medizinischen Dokumenten: die Kombination Benutzername/Passwort, die Bindung der App an das Gerät des Nutzers und der Sicherheitsschlüssel, der für jede Nutzerin und jeden Nutzer einmalig ist. Diese wurden im Rahmen des Zulassungsprozesses erfolgreich auf die Probe gestellt.

Versicherte alleine entscheiden, welche Praxen oder Krankenhäuser wie lange auf ihre eCare zugreifen dürfen. Außerdem ist eine differenzierte Freigabe der Dokumente innerhalb der eCare möglich. Es wird individuell festgelegt, ob Patientendokumente oder nur Arztdokumente freigegeben werden. Rechte ändern oder zurückziehen sowie Dokumente wieder löschen ist jederzeit möglich. Die Freigabe einzelner Dokumente wird ab dem Jahr 2022 möglich sein.

Was passiert noch im Jahr 2021?

Ab dem zweiten Halbjahr 2021 rücken die Nutzer und Nutzerinnen noch stärker in den Fokus. Ein neues Design ermöglicht eine bessere Navigation und Übersichtlichkeit. Die eCare wird noch intuitiver und nutzerfreundlicher. Zusatzservices sind geplant. Versicherten werden Barmer-Angebote und Gesundheitsinformationen in der eCare-App angezeigt. Dort erfahren sie mehr über Prävention und erhalten saisonale Ratschläge. Der Mediplaner wird erweitert, sodass Nutzer auch für Medikamente in selbst angelegten Listen Erinnerungen einstellen können. Außerdem sollen abfotografierte Pässe (zum Beispiel Impfpass, Mutterpass, Brillenpass, Allergiepass) in der eCare digital gespeichert werden können.