Magdeburg, 30. September 2020 – Gute Nachrichten für alle, die Zahnersatz benötigen: Ab Oktober 2020 bekommen gesetzlich Versicherte zehn Prozent mehr Festzuschuss zu ihrem notwendigen Zahnersatz. Damit steigt der Anteil der Kostenübernahme auf 60 Prozent. „Der erhöhte Zuschuss wird die Versicherten spürbar entlasten. Wer sein Zahnbonusheft über einen Zeitraum von zehn Jahren gepflegt hat, erhöht seinen Zuschuss sogar auf 75 Prozent“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Als erste Krankenkasse stellt die Barmer eine App zur Verfügung, die an Vorsorgetermine beim Zahnarzt erinnert und die Besuche automatisch digital erfasst. Ein Bonusheft aus Papier ist nicht mehr nötig, die Nachweise erhält die Krankenkasse automatisch dadurch, dass der Zahnarzt den Vorsorgetermin abrechnet. Das erleichtert den lückenlosen Nachweis.
Sachsen-Anhalter zahlen im Schnitt 590 Euro Eigenanteil bei Zahnersatz
Eine schlechte Zahngesundheit kann teuer werden: Die Durchschnittskosten für Zahnersatz liegen in Sachsen-Anhalt aktuell bei 1.249 Euro je Betroffenem. „Davon müssen Patienten einen durchschnittlichen privaten Eigenanteil in Höhe von 590 Euro aufwenden“, sagt Wiedemann. Zum Vergleich: Am teuersten ist der Zahnersatz in Baden-Württemberg und Bayern, dort wird mit rund 1.100 Euro Eigenanteil fast die doppelte Summe fällig. Damit es gar nicht so weit kommt, sollten sich die erwachsenen Versicherten ein- bis zweimal im Jahr dem Zahnarzt vorstellen. „Nur durch regelmäßige Kontrolle können Schäden frühzeitig erkannt werden“, so der Landesgeschäftsführer der Barmer. Insgesamt haben 7,4 Prozent der Sachsen-Anhalter im Jahr 2018 einen Zahnersatz anfertigen lassen.
Weniger Füllungen und Wurzelbehandlungen
Aus dem aktuellen Barmer-Zahnreport geht hervor, dass bei den Sachsen-Anhaltern immer weniger Füllungen nötig sind und auch seltener Zähne gezogen werden. Während 2010 noch 37 Prozent der Bevölkerung eine Zahnfüllung erhielten, waren es 2018 nur noch 33 Prozent. Bei 10,9 Prozent der Sachsen-Anhalter wurde 2010 ein Zahn ganz entfernt; bis 2018 sank dieser Wert auf 9,8. Auch die unangenehmen Wurzelbehandlungen sind rückläufig. 2010 mussten noch 7,3 Prozent der Menschen diese Leistung in Anspruch nehmen, 2018 waren es nur noch 6,1 Prozent. „Im bundesweiten Vergleich gehören diese Werte jedoch weiterhin zu den höchsten in Deutschland. Deshalb bleiben Aufklärung und Vorsorge eine zentrale Aufgabe der Zahnärzteschaft“, so Wiedemann.