Magdeburg, 6. Mai 2021 – Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld haben in Sachsen-Anhalt seit Beginn dieses Jahres vor allem Frauen erhalten. Eine Auswertung unter bei der Barmer versicherten Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhaltern hat ergeben, dass Frauen in den ersten drei Monaten dieses Jahres 762 Mal das Anfang Januar eingeführte pandemiebedingte Kinderkrankengeld erhalten haben. Bei Männern war dies 415 Mal der Fall und somit nur etwa halb so oft. „Unsere Auswertung zeigt, dass Frauen die Hauptlast in der Versorgung der Kinder tragen. Sie bleiben vornehmlich zu Hause, um Schul- und Kindergartenkinder zu betreuen. Das Kinderkrankengeld kommt an! Es wird stark nachgefragt. Und das ist gut so. Schließlich müssen Eltern in diesen Zeiten unterstützt werden“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Die Pandemie habe das Ungleichgewicht in vielen Familien noch einmal deutlich gemacht. So hätten bei der Barmer in Sachsen-Anhalt versicherte Mütter an 2.510 Tagen und die Väter an 1.419 Tagen das neue Kinderkrankengeld im ersten Quartal erhalten.
Starke Inanspruchnahme erwartet
Die Barmer geht davon aus, dass das Kinderkrankengeld zur pandemiebedingten Betreuung der Kinder auch in der nächsten Zeit stark in Anspruch genommen wird. „Das wird erst dann nachlassen, wenn die Impfkampagne so weit fortgeschritten ist, dass die Zahl der Covid-19-Infektionen nachhaltig sinkt“, so Barmer-Landeschef Wiedemann. Berücksichtigt wurden bei der Barmer-Auswertung alle Anträge, die bis zum 26. April vollständig eingegangen sind und damit bewilligt werden konnten.
30 Anspruchstage pro Kind
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist im April erneut erweitert worden. Jeder Elternteil erhält im Jahr 2021 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Dieser Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten (bzw. die Klasse oder Gruppe) pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.