Magdeburg, 28. Juni 2019 – Ab dem 1. Juli übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen schon ab dem sechsten Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese überwiegend erst ab dem dritten Lebensjahr Kassenleistung. Zur Vermeidung frühkindlicher Karies wird damit eine Versorgungslücke geschlossen, da die erste Früherkennungsuntersuchung bereits mit Durchbruch der ersten Milchzähne erfolgen sollte.
„Eltern sollten die neuen Früherkennungsuntersuchungen als Chance nutzen, eine natürliche Beziehung zwischen ihren Kindern und dem Zahnarzt aufzubauen. Der erste Zahnarztbesuch sollte bei Kindern in positiver Erinnerung bleiben und nicht erst bei Zahnschmerzen erfolgen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt.
Nuckelflaschen können Zahnschäden verursachen
Bei der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung wird eine eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten durchgeführt. Zahnärzte können zum Beispiel feststellen, ob die Zähne durch Nuckelflaschen oder zuckerhaltige Nahrungsmittel schon beschädigt sind. Im Rahmen der neuen Früherkennungsuntersuchungen klären Zahnärzte Eltern außerdem über das Entstehen von Zahnerkrankungen auf und geben Hinweise zur Zahnpflege. Eine weitere neue Kassenleistung ist das Auftragen von Flourid-Lack, der den Zahnschmelz härten soll. Dieser Anspruch besteht für Kinder zwischen dem sechsten und vollendeten 33. Lebensmonat zwei Mal jährlich.
Wenig Früherkennungsuntersuchungen
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen waren bisher ab dem dritten Lebensjahr Kassenleistung. Die Inanspruchnahme dieser Altersgruppe bis zum sechsten Lebensjahr lag laut Barmer im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt bei nur rund 36 Prozent. „Hier ist also noch deutlich Luft nach oben“, sagt Wiedemann.