Magdeburg, 30. März 2022 – Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 hat die Barmer in Sachsen-Anhalt bis Ende des vergangenen Jahres 755 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 572 Anträge, also 75,8 Prozent, bewilligt, und 183 abgelehnt. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Die Fallzahlen der vergangenen Jahre waren gemessen am Spitzenwert im Jahr 2019 rückläufig. Damals gab es noch 209 Anträge von Barmer-Versicherten in Sachsen-Anhalt und in den Folgejahren lediglich 147 beziehungsweise 159 Anträge. Die Nachfrage unter Barmer-Versicherten in Sachsen-Anhalt folgt damit dem Bundestrend. „Der große Hype um Cannabis als Medizin scheint vorbei zu sein. Cannabishaltige Arzneimittel werden mittlerweile gezielter eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken ein sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.
Weniger Verordnungen während der Corona-Pandemie
Neben gezielteren Verordnungen von Cannabis habe offensichtlich auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Anzahl der Anträge für cannabishaltige Präparate. Zwischen Mai 2018 und März 2020 habe es monatlich bis zu 30 Anträge gegeben. Seit April 2020 gab es maximal 18 Anträge in einem Monat. „Gerade in den Hochzeiten der Corona-Pandemie gehen die Versicherten seltener zur Ärztin oder zum Arzt. Das zeigt sich auch bei den Anträgen zur Kostenübernahme für cannabishaltige Arzneimittel“, sagt Wiedemann.
Regionale Unterschiede bei Anzahl an Cannabis-Anträgen
Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Personen. Sachsen-Anhalt zählte mit 292 Anträgen je 100.000 Barmer-Versicherten zum Mittelfeld. In Bayern gäbe es auch deshalb so viele Verordnungen für Cannabis, weil seit Mitte der 90er-Jahre an der Universität München dazu geforscht würde. Daher hätten sich Ärztinnen und Ärzte dort schon über einen längeren Zeitraum gezielt fortgebildet und Cannabis in die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen integriert. Dies sei möglicherweise nicht überall in gleichem Maße der Fall.
Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung
Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte in Sachsen-Anhalt seit März 2017 bis November 2021 knapp 5.700 Verordnungen cannabishaltiger Präparate. Darunter waren rund 240 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwändig“, so Barmer-Chef Wiedemann. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.