Magdeburg, 19. Dezember 2023 – In Sachsen-Anhalt wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer hervor. Insgesamt bewilligte die Kasse in den Jahren 2021 und 2022 landesweit rund 27.000 beziehungsweise 30.000 Anträge von Barmer-Versicherten auf Kinderkrankengeld. Bis Ende September dieses Jahres sind bereits knapp 18.000 Anträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, so Wiedemann. Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, herrscht ein deutliches Ungleichgewicht bei Kinderkrankengeldtagen in Sachsen-Anhalts Familien. So haben Frauen von den bisher gestellten Anträgen in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 13.000 Tage (72 Prozent) in Anspruch genommen. Bei den Männern sind es hingegen nur etwa 5.000 Tage (28 Prozent) gewesen.
Mehr Kinderkrankentage für Eltern ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz des Wegfalls der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2021 hätten Eltern erstmalig das sogenannte pandemiebedingte Kinderkrankengeld nutzen können, wenn ihre Kinder aufgrund pandemiebedingter Maßnahmen wie Schul- und Kitaschließungen betreut werden mussten. Diese Erhöhung der Kinderkrankentage endete am 7. April dieses Jahres. Die pandemiebdingte Erhöhung der Kinderkrankengeldtage gelte noch bis 31. Dezember dieses Jahres.
Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten
„Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten“, so Barmer-Landeschef Wiedemann. So gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein digital in der Videosprechstunde der Barmer Teledoktor-App ausstellen zu lassen. Kinderkrankengeld könne jederzeit von zu Hause online über die Barmer App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.
FAQ Kinderkrankengeld
Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch.
Mehr zum Thema Kinderkrankengeld auch unter www.barmer.de/kinderkrankengeld