Zu sehen ist eine Mutter, die ihre rechte Hand auf die Stirn des kranken Kindes legt.
Pressemitteilung

Barmer-Analyse - Anträge auf Kinderkrankengeld häufiger von Frauen

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Magdeburg, 20. Juli 2024 – Frauen in Sachsen-Anhalt beantragen zweieinhalb Mal häufiger als Männer Kinderkrankengeld. Das belegt eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der Barmer. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres 17.448 entsprechende Anträge von Frauen und 6.936 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende letzten Jahres 24.384 Mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien in Sachsen-Anhalt rund 27.000 beziehungsweise 30.000 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.

Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2021 etwa 78.100 Zahltage registriert, 57.200 von Frauen und 20.900 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 81.800 Zahltage. 60.500 entfielen auf Frauen und 21.300 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 59.800 Zahltage erfasst, 43.300 von Frauen und 16.500 von Männern.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

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Annemarie Söder
Pressesprecherin Barmer Sachsen-Anhalt
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