Saarland-Wahl 2017
Der Wahlkampf läuft. Am 26. März 2017 finden die Wahlen für den 16. Saarländischen Landtag statt. Telemedizin, Klinikfinanzierung, Pflegekammer, Pflegepakt – die Liste der Themen in der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte des Saarlands ist lang. Die Redaktion der STANDORTinfo befragt bis zur Wahl die im saarländischen Landtag vertretenen Parteien nach ihren Zielen und Vorstellung für die Gesundheitspolitik. Den Fragen in dieser Ausgabe stellte sich Monika Bachmann (CDU), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland.
Welche Neuerungen sollten den Landeskrankenhausplan nach der Wahl aus Ihrer Sicht charakterisieren?
Oberstes Ziel der saarländischen Krankenhausplanung ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung für unsere Bevölkerung. Durch eine Stärkung der qualitativen Aspekte wird die Krankenhausversorgung im Saarland noch besser und sicherer. Deshalb werden wir als Landesregierung die Umsetzung von Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Planung, im Rahmen der neuen Krankenhausplanungsperiode, mit aufnehmen. Zur Verbesserung der Patientensicherheit und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit werden wir im neuen Krankenhausplan auch Vorgaben für eine Mindestausstattung von Pflegekräften und Ärzten in sensitiven und normalen Bereichen der Krankenhäuser machen. Wir brauchen zudem eine hochwertige Grundversorgung in der Fläche und vernünftige Spezialisierungen in Schwerpunktzentren. Mit dem neuen Krankenhausplan 2018 bis 2025 müssen wir deshalb zwingend Strukturveränderungen angehen. Die Krankenhausträger müssen deshalb Mut zur Veränderung und vor allem zur Kooperation zeigen!
Welche Projekte muss das Landesgremium in der nächsten Legislaturperiode anpacken?
Das Landesgremium wurde mit der Absicht eingerichtet, über sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten. Dabei geht es insbesondere um Versorgungsprobleme an der Schnittstelle zwischen den ambulanten sowie akutstationären und stationären Versorgungssektoren. Das gemeinsame Landesgremium wird sich daher auch in Zukunft dafür einsetzen, Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich zu identifizieren und Empfehlungen zur Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung abzugeben, um eine ohne Reibungsverluste stattfindende Versorgung der Patienten zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten hat die künftige Landesregierung, um wieder stärker ihre Aufgaben bei der Finanzierung der Krankenhaus-Infrastruktur nachzukommen in Zeiten der Schuldenbremse?
Die saarländische Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen bewusst. Mit einem Sonderförderprogramm wird die saarländische Landesregierung zur bestehenden Krankenhausfinanzierung, die seit 2015 auf das Niveau von 28,5 Millionen Euro reduziert ist, zusätzliche Mittel für den Krankenhausneu- und -umbau zur Verfügung stellen. Insgesamt wollen wir zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft im Saarland bis zum Jahr 2025 rund 280 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stellen. Diese Mittel werden dann gezielt den Krankenhausträgern zur Verfügung gestellt werden, die bereit sind, sich durch Veränderungen den neuen Bedarfen zu stellen und ihr Versorgungsangebot anzupassen. Zudem stehen vom Bund für Strukturveränderungen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm zur Verfügung. Mit alledem kann eine gesteuerte zukunftsfähige Neustrukturierung gelingen.