Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, erläutert ihre Sicht auf die geplante Krankenhausreform.
Durch die geplante Krankenhausstrukturreform sollen bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben für die medizinische Versorgung geschaffen werden. Es wäre eine vertane Chance, wenn sich der Bund und die Länder dabei nicht auf die Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen einigen könnten. Die Qualität der Versorgung wird leiden, wenn die Reform verwässert wird.
Ziel: moderne Klinikstruktur
Ziel der anstehenden Krankenhausstrukturreform ist eine moderne Klinikstruktur in Deutschland. Benötigt werden dazu einerseits große, spezialisierte Krankenhäuser, die komplexe Eingriffe durchführen. Kleinere Klinikstandorte können dagegen in Gesundheitszentren umgewandelt werden und einfachere sowie ambulante Behandlungen anbieten. Keineswegs geht es um die Schließung von Klinikstandorten. Mit der Reform soll gerade ein unkontrolliertes Sterben von Krankenhäusern verhindert werden. Weil sich die Länder den notwendigen Reformen und Investitionen zu lange verweigert haben, genügt die aktuelle Krankenhausstruktur weder den medizinischen Anforderungen der Zukunft, noch ist sie finanzierbar.
Versorgungsstufen: Notwendigkeit einheitlicher Qualitätsvorgaben
Anders als in den Empfehlungen der Regierungskommission ursprünglich vorgesehen, enthalten die Eckpunkte für eine Krankenhausreform keine einheitlichen Versorgungsstufen für den stationären Bereich. Hier besteht deshalb die Gefahr, dass die Bundesländer im Rahmen der Gesetzgebung zu viele Ausnahmen durchsetzen und die Reform damit verwässert wird. Es gibt keine saarländische oder rheinland-pfälzische Art, einen Schlaganfall zu behandeln. Einheitliche Versorgungsstufen können verhindern, dass am Ende doch alle Kliniken alles machen und das nicht in bester Qualität.
Bei der Finanzierung der Transformationskosten sind Bund und Länder in der Pflicht
Es werden erhebliche Mittel für die Finanzierung der Krankenhausstrukturreform gebraucht. Nicht nur die Kliniken, die neue Aufgaben hinzubekommen, benötigen erhebliche Investitionsmittel. Auch die Umwandlung einer Klinik in eine sektorenübergreifende Einrichtung ist teuer. Die Finanzierung der Transformationskosten liegt eindeutig beim Bund und den Ländern. Diese Kosten dürfen keinesfalls den Versicherten aufgebürdet werden. Die Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung sind dazu da, die laufenden Betriebskosten der Kliniken zu decken. Die Auswirkungen der Klinikreform hingegen müssen aus Steuergeldern bezahlt werden.