Zahlreiche Krankenhäuser klagen über Personalmangel. Jedes dritte Krankenhaus ist in den roten Zahlen. Das System der Krankenhausfinanzierung funktioniert nicht, findet Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, und fordert grundlegende Reformen.
Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsoge sind die Bundesländer für die Planung und Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser verantwortlich. Ob und inwieweit die Länder ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung nachkommen, ist in erster Linie von der Haushaltslage und dem politischen Willen der Landesregierungen abhängig. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede, das Saarland und Rheinland-Pfalz stellen den hiesigen Kliniken vergleichsweise wenig Fördergelder zur Verfügung.
Personalmangel spiegelt Unterfinanzierung
Allen Ländern gemeinsam ist jedoch eine chronische Unterfinanzierung, die über die Jahre zu einem riesigen Investitionsstau geführt hat. Nicht einmal die Hälfte der benötigten Gelder wird von den Bundesländern bereitgestellt. So zehren die Krankenhäuser von ihrer Substanz, haben Schwierigkeiten eine Medizintechnik auf dem neuesten Stand vorzuhalten und sind gezwungen am Personal zu sparen, was sich vor allem in der schwierigen Personalsituation in der Pflege widerspiegelt. „Dies wird auf Dauer nicht ohne Folgen auf die Patientenversorgung bleiben“, warnt Kleis.
„Eine verbindliche Investitionsquote der Länder ist zwingend nötig“, unterstreicht Kleis. Die Länder müssten gesetzlich bindend aufgefordert werden, ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachzukommen, damit das Investitionsdefizit nicht weiter anwächst und notwendige Investitionen nicht durch Betriebsmittel refinanziert werden müssen.
Mehr Verantwortung und Mitbestimmung für die Kassen
Die Schuldenbremse der Länder lasse jedoch nur einen geringen Spielraum für zusätzliche Mittel. Deshalb mache es keinen Sinn, dass die Bundesländer allein für die Investitionskostenfinanzierung zuständig sind. „Bund und Krankenkassen sollten neben dem Land zu je einem Drittel an der Investitionsmittelfinanzierung beteiligt werden. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger auf Landesebene ein verbindliches Mitspracherecht bei der Investitions- und Krankenhausplanung“, fordert Kleis.
Denn derzeit können die Krankenkassen kaum Einfluss auf die Zahl der Häuser, Betten und Großgeräte nehmen, müssten aber für die entstehenden Folgekosten bei den Krankenhausleistungen einstehen. Das jetzige Verfahren begünstigt also das Aufrechterhalten von Überkapazitäten, die die wirtschaftliche Situation der einzelnen Krankenhäuser weiter erschwert.