Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, erläutert ihre Sicht auf die geplante Krankenhausreform.
Alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen sprechen sich für eine grundlegende Reform der Krankenhausstrukturen aus. Sie ist seit Jahren überfällig. Nach intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern besteht nun die Gefahr, dass die Reform der Klinikstrukturen zu einer Reform der Finanzierung wird. Das brächte enorme Kosten für das Gesundheitssystem und gesetzlich Versicherte. Dringend nötige Verbesserungen bei der Qualität der Krankenhausbehandlungen und -strukturen wären dann aber noch nicht einmal angepackt worden.
Geplanter Transformationsfonds verfassungswidrig
Geplant ist ein 50 Milliarden Euro schwerer Transformationsfonds zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen in den nächsten zehn Jahren. Dabei sollen bis zu 25 Milliarden Euro aus Versichertengeldern in den Fonds fließen. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Professor Dagmar Felix von der Universität Hamburg belegt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, denn der Umbau der Kliniklandschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist vom Staat zu finanzieren. Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist und bleibt also die verfassungsrechtliche und gesetzliche Pflicht der Bundesländer. Auch mit Blick auf die ohnehin schon enorme Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ist diese Regelung ein schwerer Fehler.
Möglichkeit zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen muss bleiben
Teuer zu stehen würde der gesetzlichen Krankenversicherung auch die geplante Abschaffung der Prüfung von Krankenhausabrechnungen kommen. Warum Krankenkassen offensichtlich fehlerhafte Rechnungen bezahlen sollen, ist nicht vermittelbar. Teils reichen Kliniken mehr als 20 Prozent fehlerhafte Rechnungen ein. Allein im Jahr 2022 mussten die Krankenhäuser bundesweit mehr als eine Milliarde Euro an die Krankenkassen wegen fehlerhafter Rechnungen zurückerstatten. Ohne die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Begrenzung der Abrechnungsprüfung könnte dieser Betrag mehr als viermal so hoch sein.
Reformziel muss Qualitätsorientierung in Krankenhäusern sein
Damit das Krankenhaus-Reformgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden kann, sollen nach aktuellem Stand die Passagen des Gesetzes, die neue Qualitätsvorgaben für Kliniken betreffen, in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Damit wird ein Konflikt mit den Ländern nur hinausgezögert. Zudem besteht die Gefahr, dass die Qualitäts- und Strukturvorgaben für Kliniken verwässert werden. Zentrales Ziel der Reform muss aber die strikte Qualitätsorientierung der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern sein. Nur so lässt sich die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöhen.