Rund die Hälfte der regulären Legislaturperiode ist für die saarländische Landesregierung vorbei. Die Redaktion der STANDORTinfo befragte Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland, zu ihrem gesundheitspolitischen Zwischenfazit (Foto: Tom Gundelwein).
Das Land Rheinland-Pfalz setzt auf eine Landarztquote beim Kampf gegen den Ärztemangel auf dem Land. Wäre eine Landarztquote für das Saarland eine gute Lösung?
Eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Saarland – auch in ländlichen Regionen – ist der saarländischen Landesregierung ein großes Anliegen. Auch wir sehen uns hier gefordert, Gegenmaßnahmen gegen einen drohenden Ärztemangel einzuleiten. Mein Haus bereitet derzeit die Einführung einer Landarztquote im Saarland vor. Eine Umsetzung ist für das Wintersemester 2020/2021 vorgesehen.
Das von der saarländischen Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten für die Erstellung des aktuellen Krankenhausplans spricht von Konzentrationsmöglichkeiten im Krankenhausbereich ohne Verlust von Versorgungssicherheit. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um dieser Aussage Rechnung zu tragen?
Das Saarland weist mit 22 Krankenhäusern eine hohe Krankenhausdichte auf. Die bisherige Strategie der Krankenhausträger war es, möglichst viele Leistungen und Spezialisierungen in den einzelnen Standorten anzubieten. Dabei setzten alle Leistungserbringer auf steigende Fallzahlen und einen Wettbewerb. Mit dem aktuellen Krankenhausplan wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Zentren, Spezialisierungen und eine bessere Kooperation und Abstimmung des medizinischen Angebotes sollen die Kliniklandschaft zukunftsfest machen. Doppelstrukturen und Mehrfachangebote sollen abgebaut und konzentriert werden. Unser Ziel ist, flächendeckend für eine gute und hochwertige medizinische Versorgung zu sorgen. Sowohl in städtischen Bereichen, als auch im ländlichen Raum muss gewährleistet sein, dass es eine wohnortnahe Versorgung, insbesondere mit einer Notfallversorgung gibt. Dies gilt insbesondere für das nördliche Saarland. Der Transformationsprozess kleiner Grund- und Regelversorger hin zu größeren Krankenhausstandorten wird eine der zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre werden. Sektorenübergreifende Behandlungsangebote, integrierte Notfallzentren und ein gut ausgebauter Rettungsdienst mit telemedizinischen Angeboten sollen einen Beitrag für eine gute medizinische Versorgung leisten.
Die saarländische Landesregierung hat es ermöglicht, dass neben ambulanten Pflegediensten auch Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe Leistungen wie Hilfe im Haushalt oder Betreuung im Alltag bei der Pflege in den eigenen vier Wänden erbringen können. In einigen anderen Bundesländern können diese niedrigschwelligen Leistungen auch von privat-gewerblichen Personen unter erleichterten Bedingungen erbracht werden. Ist dies auch für das Saarland ein Vorbild?
Dies ist für das Saarland nicht nur ein Vorbild, sondern gewissermaßen heute schon in Teilen beziehungsweise bald in Gänze Realität. Bereits jetzt können sich im Saarland Einzelpersonen, die ihre Leistungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erbringen, als Anbieter eines Angebots zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen. Diese müssen entweder einen Berufsabschluss als examinierte Pflegehelfer oder einen Berufabschluss als zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger oder Sozialarbeiter als anleitende Fachkraft nachweisen. Außerdem müssen sie eine Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall in geeigneter Weise sicherstellen sowie einen ausreichenden Nachweis über einen Versicherungsschutz für Schäden, die bei der Leistungserbringung verursacht werden, erbringen. Um die Angebotspalette im hauswirtschaftlichen Bereich, also bei Angeboten zur Entlastung im Alltag, zu erweitern, arbeiten wir derzeit an der Einführung des Angebotstyps der Nachbarschaftshilfe. Hierbei können freiwillig engagierte Einzelpersonen aufgrund eines besonderen persönlichen Bezugs oder einer sittlichen Verpflichtung Hilfe im Rahmen eines Angebots zur Unterstützung im Alltag leisten. Es geht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe um Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich. Unter dem Motto Nachbarn helfen Nachbarn sollen Leistungen wie Gartenpflege, Putz- und Einkaufsdienste durch eine Aufwendungs- und Auslagenerstattung über den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b des elften Sozialgesetzbuchs abgerechnet werden können. Die Nachbarschaftshilfe wird mit sehr niedrigschwelligen Voraussetzungen verknüpft werden wie zum Beispiel, dass diese nur von volljährigen natürlichen Personen ausgeführt werden darf, die nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig sind. Ebenso darf mit dem Pflegebedürftigen kein verwandtschaftliches Verhältnis bis zum zweiten Grade sowie eine häusliche Gemeinschaft bestehen und ein Nachbarschaftshelfer darf nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig betreuen. Die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe darf lediglich 12,50 Euro pro Stunde betragen und einen Höchstbetrag von insgesamt jährlich 2.400 Euro nicht überschreiten. Ansonsten wird lediglich eine Registrierung bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe gefordert, die im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelt werden soll. Mit diesem sehr niedrigschwelligen Angebotstypen möchten wir neue Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen schaffen, die über den vorgenannten Entlastungsbetrag finanziert werden können. Die Einführung der Nachbarschaftshilfe ist für das erste Halbjahr 2020 geplant.