Am 27. März wählen die Saarländerinnen und Saarländer einen neuen Landtag. Die STANDORTinfo hat Hermann Scharf, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU im saarländischen Landtag, zu den gesundheitspolitischen Zielen seiner Partei im Saarland befragt.
Hermann Scharf. Foto: Jan Bubel.
Die CDU hatte unter Monika Bachmann das Gesundheitsministerium in Zeiten der Pandemie inne. Welche Lehren ziehen Sie aus der Pandemie mit Blick auf die medizinische Versorgungsstruktur im Saarland?
Das Saarland ist mit Krankenhäusern und Hausarztpraxen noch sehr gut aufgestellt – und ich sage bewusst noch. Denn auch hierzulande ist das Durchschnittsalter der Ärzte hoch und wir werben aktiv um Landärzte, die im Saarland bleiben. Auch mit einem eigenen Landarztstipendium für Medizinstudenten. Weiterhin planen wir, in jeder Kommune medizinische Versorgungszentren einzurichten, die sektorübergreifend die ambulante, teilstationäre und gegebenenfalls auch stationäre Grundversorgung verbunden mit einer Notfall- und Erstversorgung übernehmen können und mit Haus- und Fachärzten sowie den Krankenhäusern vernetzt sind. Die Pandemie hat sich wie ein Brennglas auf das Gesundheitswesen deutschlandweit und im Saarland ausgewirkt. Während die Krankhäuser ihre Leistungsfähigkeit bewiesen haben, waren es vor allem Personalengpässe, die Anlass zur Sorge gaben. Der Pflegepakt Saarland hat es geschafft, mehr Personal in der Pflege zu ermöglichen. Mehr Menschen wurden auf die Zukunftssicherheit der Gesundheitsfachberufe aufmerksam und schlugen diesen beruflichen Weg ein. Aber es gibt noch nicht genug Personal. Auch das muss man ganz klar sagen. Deshalb muss der erfolgreiche Weg des Pflegepaktes unbedingt fortgeführt werden. Zur Versorgungsstruktur zählt ebenfalls der öffentliche Gesundheitsdienst. Nicht zuletzt waren es auch die leistungsstarken Gesundheitsämter, die uns durch eine gezielte Kontaktnachverfolgung milder durch die erste und zweite Welle kommen ließen als andere europäische Länder. Auch hier konnten Personalaufwüchse ermöglicht werden.
Staatssekretär Stephan Kolling hat angekündigt, die Krankenhausplanung im Saarland zu reformieren. Welche Ziele und Grundsätze werden dieser neuen Planung zu Grunde liegen?
Ziel ist eine modernisierte Krankenhausplanung, die einer sektorübergreifenden Verzahnung im Sinne der Patienten und Patientinnen Rechnung trägt. So soll die Krankenhausplanung insbesondere dahingehend neu aufgestellt werden, um eine sektorübergreifende flexible und vor allem qualitäts- sowie personalorientierte Planung zu etablieren. Die aktuelle, erste Fortschreibung des Krankenhausplans für das Saarland gibt die Fahrtrichtung bis zum Jahr 2025 vor. Mit rund 840 Millionen Euro Investitionsförderung will das Land die Krankenhausstrukturen bis ins Jahr 2039 zukunftsfest machen. Damit wird in den nächsten Jahren an verschiedenen Standorten investiert und erneuert, bestimmte Fachbereiche werden ausgebaut und die Zahl der Ausbildungsplätze in Gesundheitsfachberufen auf 2.821 Plätze erhöht. Zusätzlich wurde die Bettenanzahl auf 6.771 Betten und 536 tagesklinische Plätze bis 2025 festgesetzt. Es werden aber auch Abteilungen geschlossen und die mittelfristige Schließung des Standortes Dudweiler mit einer entsprechenden Verlagerung der notwendigen Betten nach Rastpfuhl ist vorgesehen. Das Beharren auf festgefahrene Strukturen darf nie die Lösung sein. Für eine zuverlässige und moderne Krankenhausversorgung ist es unerlässlich, neu zu denken.
Der Digitalisierungsgrad der saarländischen Krankenhäuser ist gering. Inwiefern kann das Projekt „Virtuelles Krankenhaus“, dessen Förderung die Landesregierung jüngst beschlossen hat, Abhilfe schaffen?
Mit dem virtuellen Krankenhaus am Uniklinikum Homburg wird das Saarland zusammen mit den Projektpartnern am Caritas Krankenhaus in Lebach und am Kreiskrankenhaus St. Ingbert ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk etablieren, das fester Bestandteil der Regelversorgung werden soll. Das Modell soll zu einer echten Blaupause für eine flächendeckende Steigerung der medizinischen Versorgungsqualität werden. Hochspezialisierte fachmedizinische Expertise, zum Beispiel durch telemedizinische Konsile und Fallkonferenzen kann dadurch auch niedrigschwellig in Haus- und Facharztpraxen oder medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum gelangen sowie zwischen Krankenhäusern ausgetauscht werden. All das eröffnet neue Möglichkeiten in der Diagnostik für Patienten. Über das Modellprojekt hinaus wollen wir das Gesundheitssystem in den kommenden Jahren grundlegend digitalisieren. Deshalb wollen wir die hier ansässigen Unternehmen und Forschungseinrichtungen der IT-Branche mit Weltrang gewinnen, um aus dem Saarland heraus und für das Saarland eine umfassende Strategie zur Nutzung digitaler Möglichkeiten bei der Patientenversorgungen unter Einbezug aller relevanten Akteure zu erarbeiten.
Rund jeder fünfte Euro, den Pflegeheimbewohner für ihren Platz im Heim bezahlen, entfällt auf die Investitionskosten. Die Landesregierung könnte durch eine Übernahme dieser Kosten die Pflegebedürftigen spürbar entlasten. Wird das Saarland künftig in eine umfängliche Förderung einsteigen?
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist in der Tat für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige eine nicht unerhebliche Belastung. Einen bedeutenden Anteil daran haben auch die Investitionskosten. Im Saarland erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege seit dem 1. Januar 2022 einen gestaffelten Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, der kurzfristig eine gewisse Entlastung mit sich bringen wird. Eine weitere, umfängliche und eigenständige Förderung der Investitionskosten durch das Saarland ist aufgrund der Haushaltslage jedoch nur schwerlich umzusetzen. Unter Beteiligung des Saarlandes haben die Länder im letzten Jahr allerdings eine Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung gegründet, die dem Bund ihre Vorstellung zur Reform zuarbeiten wird. Darin wird auch hinterfragt werden, inwieweit sich der Bund an den Investitionskosten in den Einrichtungen beteiligen soll. Vorstellbar ist darüber hinaus auch, durch einen Systemwechsel eine grundsätzliche Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile herbeizuführen. Die Finanzierungsfrage muss allerdings ähnlich wie die der Übernahme von Investitionskosten zwischen Bund und Ländern beraten werden.