Saarbrücken, 15. September 2021 – Die Menschen im Saarland gehen bundesweit am seltensten zum Zahnarzt. Das zeigen Auswertungen für den Barmer-Zahnreport, den Wissenschaftler der Technischen Universität Dresden und Datenanalytiker des Unternehmens AGENON erstellt haben. „Die Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen bieten einen sehr guten Schutz vor Corona. Daher sollte man den Zahnarztbesuch in der Corona-Pandemie grundsätzlich nicht scheuen“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wer den Gang in die Zahnarztpraxis meide, riskiere Zahnschmerzen und in der Folge hohe Zahnarztkosten.
Laut Zahnreport haben rechnerisch nur knapp zwei von drei Menschen mit Wohnsitz im Saarland im Jahr 2019 ihren Zahnarzt aufgesucht (64,9 Prozent, Bundesdurchschnitt: 70,7 Prozent). Den Spitzenwert unter allen Bundesländern verzeichnete Sachsen (75,6 Prozent). Im Coronajahr 2020 sank die Zahl der Zahnarztbesuche je Barmer-Versicherten aus dem Saarland um 7,0 Prozent. Besonders deutlich war der Rückgang im zweiten Quartal des Jahres 2020 (19,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die Datenauswertungen der Barmer legen nahe, dass ein wesentlicher Teil beim Rückgang der Zahnarztbesuche auf das Konto von ausgefallenen Terminen zur Zahnvorsorge geht.
Inanspruchnahme von Zahnvorsorgeleistungen sinkt im Coronajahr
Zu den Zahnvorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen die Zahnsteinentfernung für Erwachsene, die Individualprophylaxe für Sechs- bis 17-Jährige und die Früherkennungsuntersuchung im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren. Diese drei Leistungen der Zahnvorsorge rechneten Zahnärzte je Barmer-Versicherten aus dem Saarland im Coronajahr 2020 zu 5,9 Prozent seltener ab als im Vorjahr. Dabei stand das Saarland schon vor der Corona-Pandemie nicht gut da bei der Inanspruchnahme von Zahnvorsorgeleistungen. Im Jahr 2019 kamen sie lediglich bei knapp jedem zweiten Saarländer zum Einsatz (46,5 Prozent). Nur in Nordrhein-Westfalen (44,0 Prozent) und in Bremen (42,5 Prozent) war der Anteil geringer (Bundesdurchschnitt: 50,9 Prozent).
Insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings haben Zahnärzte im Jahr 2019 nicht mal jedes vierte saarländische Kind zur Früherkennungsuntersuchung gesehen (23,2 Prozent). Auch hier liegt das Saarland unter dem Bundesschnitt (31,3 Prozent) und weit hinter Spitzenreiter Bayern (37,8 Prozent). Hinter dem Saarland landet nur noch Bremen (22,2 Prozent). „Gerade kleine Kinder profitieren vom regelmäßigen Zahnarztbesuch. Gesunde Milchzähne senken das Risiko von Zahnfehlstellungen, die aufwändig korrigiert werden müssen“, erklärt Kleis.
Eltern stellen ihre Kinder zu selten beim Zahnarzt vor
Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren sollten sich zweimal jährlich zahnärztlich untersuchen lassen. Über die Hälfte der saarländischen Kinder und Jugendlichen erhielten diese sogenannte Individualprophylaxe im Jahr 2019 (57,6 Prozent). Aber auch hier liegt das Saarland unter dem Bundesdurchschnitt (65,7 Prozent) und weit hinter Bayern als Nummer eins im Länderranking (72,9 Prozent). Kleis sagt: „Die von den gesetzlichen Krankenkassen geförderte Gruppenprophylaxe in Kitas sowie Grund- und Förderschulen, bei der Zahnärzte unter anderem zur Zahnhygiene aufklären und die Zähne der Kinder kontrollieren, ist eine wichtige Ergänzung der Individualprophylaxe.“ Die Teilnahme sei für Kitas und Schulen freiwillig.
Der Zahnreport zeigt auch, dass sich der regelmäßige Zahnarztbesuch für Menschen im Saarland finanziell lohnt. Die durchschnittliche Höhe des Eigenanteils für Zahnersatz in dem Bundesland lag im Jahr 2019 bei 855,56 Euro je Versicherten. Das waren 40 Prozent mehr als in Thüringen (613,17 Euro). Kleis erklärt: „Gesetzlich Krankenversicherte, die ihre jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung im Bonusheft dokumentieren, erhalten einen Zuschuss zum Zahnersatz, der steigt, je länger das Bonusheft lückenlos geführt wird. Die Barmer hat wegen der besonderen Situation beschlossen, dass der Zuschuss zum Zahnersatz für das Jahr 2020 erhalten bleibt, auch wenn die Kontrolluntersuchung ausgeblieben ist.“