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Rheinland-Pfalz: Apps auf Rezept kommen nur selten zur Anwendung

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Mainz, 8. August 2024 – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Kassenkosten kommen in Rheinland-Pfalz selten zum Einsatz. Das zeigen Analysen für den Barmer-Arztreport zu den oft „Apps auf Rezept“ genannten Digitallösungen, die seit Herbst 2020 von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten verordnet sowie von Versicherten zu Kassenlasten beantragt werden können. Im Jahr 2022 kamen demnach auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz 236 DiGA zu Kassenlasten. Das sind hochgerechnet rund 9.800 DiGA mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen in dem Bundesland. Die meisten Apps auf Rezept auf Kassenkosten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete Berlin (337), die wenigsten das Saarland (188, Bund: 271). „DiGA sind noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Möglicherweise wegen der größeren Aufgeschlossenheit für Digitallösungen in Städten sei die Rate der DiGA-Verordnungen und -beantragungen dort höher als in ländlichen Regionen.

Rheinland-Pfalz: Wenige Patientenanträge zu DiGA auf Kassenkosten

In Rheinland-Pfalz geht laut Arztreport von den rund 9.800 DiGA zu Kassenlasten im Jahr 2022 jede elfte auf einen patientenseitigen Antrag zurück (8,9 Prozent, Bund: 9,6 Prozent). Im gleichen Jahr wurden bundesweit 96,3 Prozent der von Versicherten beantragten DiGA von den Krankenkassen genehmigt. Wie aus dem Arztreport weiter hervorgeht, profitieren Frauen deutlich öfter von Apps auf Rezept zu Kassenlasten als Männer. So entfielen von den rund 9.800 DiGA auf Kassenkosten im Jahr 2022 rund 6.200 auf Rheinland-Pfälzerinnen. Das entspricht 295 DiGA zu Kassenlasten je 100.000 Einwohnerinnen in dem Bundesland (Männer: 175). „Patientinnen und Patienten wissen oft nicht, was ihre DiGA leisten kann und wo ihre Grenzen liegt. Hilfreich wäre ein vorgeschalteter Testzeitraum von 14 Tagen, in dem die Versicherten prüfen, ob der Einsatz der DiGA ihnen wirklich liegt“, meint Kleis. Eine bundesweite Umfrage für den Arztreport unter Versicherten zeige, dass diese DiGA oft nicht über die vorgesehene Anwendungsdauer von 90 Tagen und teils sogar kürzer als einen Monat nutzten. Auch bei diesen verkürzten Einsatzräumen ohne tatsächlichen medizinischen Nutzen müssten die gesetzliche Krankenkassen die vollen Kosten tragen.

Hausärztinnen und Hausärzten verordnen am häufigsten DiGA

Dem Arztreport zufolge sind im Jahr 2022 insgesamt 42 DiGA zu Kassenlasten zur Anwendung gekommen. In Rheinland-Pfalz entfielen über die Hälfte davon auf die Anwendungsgebiete Tinnitus, also Ohrgeräusche (21 Prozent), „starkes Übergewicht“ (19 Prozent) und „Erkrankungen des Bewegungsapparats“ (14 Prozent). Es folgten Depressionen (zwölf Prozent), Angststörungen (neun Prozent) und Schlafstörungen (sechs Prozent). Etwas mehr als jede dritte App auf Rezept für rheinland-pfälzische Patientinnen und Patienten wurde dabei von Hausärztinnen und Hausärzten verordnet (37 Prozent). „Der Arztreport belegt, dass DiGA oft ohne Dokumentation eines Einsatzgrunds oder unter Missachtung von Diagnosen verordnet werden, die den Einsatz der DiGA ausschließen. Offenbar nutzen Behandelnde das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte noch zu wenig“, sagt Kleis. Auch lasse sich vermuten, dass von der Software in Arztpraxen bisher kaum Unterstützung bei DiGA-Verordnungen angeboten werde. Kleis betont: „Der Einsatz von DiGA steckt noch in den Kinderschuhen. Auf längere Sicht können DiGA aber ein wertvoller Bestandteil in der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten werden.“

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Boris Wolff
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