Düsseldorf, 5. Mai 2023 – Mehr als 1,7 Millionen Mitglieder der BARMER in Nordrhein-Westfalen können bis Ende Mai ihre Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kasse wählen. Dafür haben sie per Post die Wahlunterlagen erhalten. Erstmalig ist bei der Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online die Stimmabgabe möglich. „Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Mit ihrer Stimme stärken die Wählerinnen und Wähler die Gremien der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der BARMER in NRW. Eine hohe Wahlbeteiligung sei die beste Legitimation für den neuen Verwaltungsrat der BARMER. „Der Verwaltungsrat trifft strategische Entscheidungen, die unsere Versicherten direkt betreffen. Mit der Online-Abstimmung ist es so einfach wie nie, sich an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen“, betont Beckmann.
Verwaltungsrat sorgt für Mehrleistungen
Laut Beckmann entscheidet der aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der BARMER unter anderem über den fast 46 Milliarden Euro umfassenden Haushalt der Kranken- und Pflegekasse. „Zudem beschließt er Satzungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem die komplette Übernahme der Kosten für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen, neue Leistungen für Schwangere und Familien wie Tests auf Ringelröteln und Windpocken oder der Ausbau des Bonusprogrammes für gesundheitsbewusstes Verhalten“, erläutert der Landesgeschäftsführer.
Wählen ab 16 Jahren möglich
„Wählen dürfen bei der BARMER alle Mitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres 16 Jahre und älter waren. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt", ergänzt Heiner Beckmann. Die Sozialwahl finde alle sechs Jahre statt und sei nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl