Düsseldorf, 29. September 2021 – Medienberichten zufolge sind aufgrund mangelnder technischer Ausstattung nicht alle Arztpraxen und Krankenkassen in der Lage, beim offiziellen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an diesem Freitag (1. Oktober) den neuen digitalen Service für erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Barmer ihre eAU-Fähigkeit. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und freuen uns, unseren Versicherten die digitale Krankmeldung anzubieten. Sie ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wenn die entsprechenden Arztpraxen bei der eAU mitmachen, müssen sich unsere Versicherten künftig nicht mehr um den Versand der Krankmeldung an uns kümmern“, so Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW. Allein bei der Barmer ersetze der digitale „gelbe Schein“ perspektivisch pro Jahr etwa sieben Millionen Krankschreibungen auf Papier. Im nächsten Jahr soll die eAU für Arbeitgeber folgen.
Alle Infos zur eAU auf der Barmer-Homepage
Die Barmer flankiert den Start der eAU mit umfangreichen Informationen auf ihrer Homepage. Diese beantworten etwa Fragen, wie die eAU künftig von der Arztpraxis zur Krankenkasse kommt oder was passiert, wenn Praxen noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen sollten. So gibt es übergangsweise bis Ende 2021 noch die papierbasierte Krankschreibung. Welches Verfahren die Arztpraxis einsetzt, lässt sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke vorliegen. Erhalten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssten sie diesen an die Kasse senden, damit diese über die AU informiert ist und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen kann. Den Versand an die Kasse können Versicherte der Barmer auch digital mit dem Smartphone über die Barmer-App erledigen.
Alles zur eAU: www.barmer.de/eAU