Düsseldorf, 8. März 2019 – Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zieht die Barmer in Nordrhein-Westfalen ein erstes Fazit: Die Zahl der Cannabis-Verordnungen ist erwartungsgemäß weiter angestiegen. 2018 erhielt die Krankenkasse in NRW 968 Anträge für eine Cannabis-Therapie. Bei mehr als 64 Prozent (621) der Anträge konnte die Barmer eine positive Entscheidung treffen. 2017 war dies nur bei ca. 54 Prozent der Verordnungen in NRW möglich. „Inzwischen werden die Anträge umfassender gestellt. Das erleichtert die Prüfung, und wir können mehr Bewilligungen ausstellen“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW.
Ablehnungsgründe seien aufgrund der Krankheitsgeschichten der Versicherten sehr unterschiedlich. Sie könnten zum Beispiel daraus resultieren, dass Cannabis-haltige Medikamente bei bestimmten Erkrankungen ungeeignet sind oder besser wirksame und evidenzbasierte Therapien zur Verfügung stehen. „Cannabis kann dosisunabhängig starke Nebenwirkungen wie Halluzinationen, Panikattacken oder Psychosen hervorrufen und damit den Gesundheitszustand verschlechtern“, warnt Beckmann. Daher prüfe die Barmer jeden einzelnen Antrag individuell.
Drei Erkrankungen machen 90 Prozent der Cannabis-Anträge aus
Ca. 56 Prozent der Cannabis-Verordnungen, die zwischen dem 10. März 2017 und Ende März 2018 in NRW eingingen, stammen von Allgemeinmedizinern, Ärzten für Nervenheilkunde bzw. Neurologen und Psychiatern sowie Hausärzten mit dem Schwerpunkt Innere Medizin. Etwa 90 Prozent der Anträge waren für Patienten mit Schmerzen (ca. 52 Prozent), Multiple Sklerose (ca. 28 Prozent) und Krebs (ca. zehn Prozent).
Cannabisblüten: 17 Prozent aller Verordnungen, 32 Prozent der Kosten
Der medizinische Nutzen von Cannabis-Therapien ist noch ungeklärt. Zudem sind fehlende Nachweise zur Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit und Anwendung insbesondere bei den Blüten problematisch. „Cannabisblüten sind Naturprodukte, die speziell zubereitet werden müssen und deren THC-Gehalt anders als bei fertigen Cannabis-Präparaten von Blüte zu Blüte unterschiedlich ausfällt“, betont Beckmann. Die Kosten für Cannabis variieren je nach Darreichungsform – mit Abstand am teuersten sind Blüten. In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 machten unverarbeitete Cannabisblüten bei der Barmer bundesweit 17 Prozent der Verordnungen, aber 32 Prozent der Gesamtausgaben für Cannabis aus. 2017 hat die Kasse bundesweit ca. 5,2 Millionen Euro für Cannabis-Therapien ausgegeben, bis einschließlich September 2018 waren es bereits ca. 8,4 Millionen Euro.